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Rechnungen über “sonstige Leistungen” aus EU– und Dritt-Länder

kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer, aber Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG; Verfahrensweise/Handhabung

Das Eigentümliche der sonstigen Leistungen im steuerrechtlichen Sinne ist, dass sie physisch nicht greifbar, also immateriell, sind. Beispielsweise Zugriffsrechte, Lizenzen, per e-mail verschickte Dokumente oder auch Mieten, Dienst- und Werkleistungen usw. fallen grundsätzlich darunter. Eine Einzelfallprüfung ist jedoch stets erforderlich.

Bei sonstigen Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern, deren Empfänger die Hochschule ist, trifft die Hochschule i.d.R. die Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG. Das bedeutet, die Hochschule muss, ähnlich dem Verfahren der Besteuerung der Innergemeinschaftlichen Erwerbe (hier aber nur materielle Lieferungen!), eigenverantwortlich die Steuer bemessen und abführen.

Sämtliche Auslands-Rechnungen sollten zur Prüfung an Herrn Dellwig gegeben werden.
Nach Überprüfung der Formalia sollte zur weiteren buchungstechnischen Verfahrensweise dem folgenden Ablaufmuster in Anlehnung an das Verfahren bei Innergemeinschaftlichen Erwerben vorgegangen werden. Dabei ist die Verfahrensweise für Dez. 1.2 und 1.3 identisch.

  1. Nach Prüfung durch Herrn Dellwig die Auslands-Rechnung und auch die Auszahlungsanordnung (mit HÜL-Nr.!) des Netto-Rechnungsbetrages 4 x kopieren.
  2. Die Kopien der Auslands-Rechnung mit dem errechneten und handschriftlich vermerkten Steuerbetrag rechnerisch richtig zeichnen.
  3. Eine Auszahlung (Verrechnung!) i.H. des errechneten Steuerbetrages bei der Kostenstelle fertigen, aus dem auch die eigentliche Rechnung gezahlt worden ist. In den Verwen-dungszweck bitte eintragen:
    “zur Verrechnung mit Kap. 91000 / Tit. 02362” bei geraden Monaten (immer gemeint: Buchungsmonat!) oder 
    “zur Verrechnung mit Kap. 91000 / Tit. 02361” bei ungeraden Monaten.
  4. Die Unterlagen an Frau Pfeifer zur Gegenbuchung geben.
  5. Eventuelle Vermerke o.ä. zur Auszahlungskopie / Ablage nehmen (nicht mit nach Köln).

Fragen bitte gerne an Tel. 4806 (Dellwig)

 
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