Der Datenschutzbeauftragte
Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Datenschutzbeauftragten der Universität Siegen
Nach Art. 39 Abs. 1 DSGVO nimmt der Datenschutzbeauftragte insbesondere folgende Aufgaben wahr.
- Unterrichtung und Beratung der Hochschulleitung und der Beschäftigten der Universität Siegen
- Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
- Beratung im Zusammenhang mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Art. 35 DS-GVO
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde , der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Die Datenschutzbeauftragte hat weder gegenüber der Hochschulleitung noch gegenüber einzelnen Beschäftigten oder Funktionsträgern eine Weisungsbefugnis. Am Ende seiner Unterrichtung, Beratung und/oder Überwachung steht lediglich eine Empfehlung, auf welche Art und Weise die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden können. Es steht den Ratsuchenden und auch der Hochschulleitung frei, diesem Rat zu folgen. Die Verantwortung für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben tragen die jeweils zur Entscheidung befugten Personen (Verantwortliche), nicht der Datenschutzbeauftragte. Seine Verantwortung liegt in der ordnungsgemäßen Erfüllung der in Art. 39 Abs. 1 DSGVO genannten Aufgaben.