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Abmahnung wegen Übermittlung von IP-Adressen an Google

Das Landgericht München hat am 20.01.2022 entschieden, dass einem Internet-Nutzer, dessen IP-Adresse durch Abruf von Google-Fonts ohne Zustimmung an Google übermittelt wird, ein Schadenersatzanspruch zusteht. Im vorgenannten Verfahren wurde ein Betrag in Höhe von € 100,00 als Schadensersatz als angemessen erachtet.

Demnach sieht es so aus, als würden vermehrt Webseiten im Hinblick auf diesen Umstand geprüft, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

Sollten Sie eine externe Website der Universität Siegen betreiben, möchten wir Sie dringend bitten, auf die Einbindung von Google Fonts zu verzichten bzw. Standard Fonts statt Google Fonts verwenden (dabei wird sich natürlich das Design der Webseite verändern). Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie auch die Möglichkeit Google Fonts lokal auf den Server der Webseite zu laden (dazu gibt es im Internet zahlreiche Beschreibungen je nach verwendetem CMS) oder die Einwilligung für die Verwendung von Google Fonts z.B. als Teil des Cookie-Banners einzuholen.
Hier eine Empfehlung des LDI.
 
Für Betreiber:innen von Websiten, die mit Wordpress bearbeitet werden, findet man hier Unterstützung.