Vereinbarkeit
Definition
Die Stärkung der Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie ist eines der strategischen Ziele der Universität Siegen auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten Hochschule. Die Verleihung des Zertifikats audit familiengerechte Hochschule im Juli 2006 durch die berufundfamilie Service GmbH und die vier Re-Auditierungen in den Jahren 2009, 2012, 2015 und 2018 waren wesentliche Schritte auf dem Weg dorthin. In ihrer Grundordnung macht die Universität Siegen die Förderung der familien- und elterngerechten Hochschule zu ihrem Auftrag und zur Aufgabe der gesamten Hochschule. Als familiäres Umfeld von Beschäftigten und Studierenden sieht sie alle Lebensgemeinschaften, in denen eine langfristige soziale Verantwortung für andere wahrgenommen wird: Dazu gehören neben der Kernfamilie auch alleinerziehende Mütter und Väter, nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, Patchwork- und Pflegefamilien. Zielgruppe im Sinne des Audits sind auch Berufstätige und Studierende mit pflegebedürftigen und älteren Angehörigen.
Seit 2006 wurden zahlreiche Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit beschlossen und umgesetzt wie beispielsweise die Einrichtung des Familienservicebüros im Jahr 2007. Anliegen und Aufgabe des Familienservicebüros ist es, in Fragen der Vereinbarkeit von Beruf, Wissenschaft, Studium und Familie zu beraten und zu unterstützen. Hochschulangehörige, die Familienverantwortung tragen, können sich für eine individuelle und vertrauliche Beratung an das Familienservicebüro wenden.
Gemeinsam mit den Ratsuchenden und in Kooperation mit Einrichtungen der Region können passgenaue Angebote für die jeweiligen Bedarfe gesucht werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Infrastruktur familiengerecht zu gestalten. Einen wertvollen Bestandteil bilden hier die Eltern-Kind-Räume, die an jedem Standort der Universität zur Verfügung gestellt werden. In diesen Räumen sowie in den Kinderzimmern der Universität haben Eltern oder Betreuungspersonen die Möglichkeit, ihr Kind zu stillen/füttern oder zu wickeln. Schwangere können sich hier ausruhen. In den Kinderzimmern können Kinder auch stundenweise betreut werden.
Außerdem bietet die Universität Siegen seit 2008 eine Ferienbetreuung in den Sommerferien NRWs für Kinder von Hochschulangehörigen an, die in den folgenden Jahren auch auf die Oster- und Herbstferien ausgeweitet werden konnte.
Als wichtige Maßnahme ist auch die Einrichtung der bedarfsorientierten flexiblen Kinderbetreuungseinrichtung „Flexi“ im Jahr 2009 zu verstehen. Hier stehen insgesamt 12 Plätze für Kinder zwischen 6 Monaten und 10 Jahren zur Verfügung. Die Kinder werden von qualifiziertem pädagogischem Fachpersonal betreut.
Beispiele
- Studierende mit Kind(ern) bzw. mit zu pflegenden Angehörigen
- Schwangere Studentinnen
- Wissenschaftler*innen, Beschäftigte mit Kind(ern) bzw. zu pflegenden Angehörigen
Handlungsempfehlungen
Erschwernisausgleich         
         Studierende mit Kind bzw. zu pflegenden Angehörigen müssen         die Anforderungen ihres Studiums mit den Anforderungen         ihres Familienlebens in Einklang bringen. Die besonderen         Bedürfnisse der Studierenden mit Kindern sind zu         berücksichtigen, auch das Hochschulgesetz NRW erwartet die         aktive Förderung der Vereinbarkeit von Studium und Familie.         Machen Studierende Nachteile bei der Erbringung von         Studien- und Prüfungsleistungen glaubhaft, ist ihnen ein         individueller Erschwernisausgleich bei der Erbringung von         Studien- und Prüfungsleistungen zu gewähren. Können sie         beispielsweise wegen familiärer Pflege- oder         Betreuungsaufgaben eine Prüfung nicht in der vorgesehenen         Form oder Zeit ablegen, soll der Prüfungsausschuss die         Erbringung gleichwertiger Prüfungsleistungen in einer         anderen Zeit oder Form erstatten. Die Dozierenden und         Mitarbeitenden sollen die Studierenden mit Betreuungs- und         Pflegeverpflichtungen auf die Möglichkeit eines         Erschwernisausgleichs aufmerksam machen.
Zulassung zu Lehrveranstaltungen         
         Im Falle von Teilnahmebeschränkungen an Lehrveranstaltungen         wird die Teilnahme, und ggf. damit verbunden der Zugang zu         Prüfungsmöglichkeiten, durch eine Ordnung zur Regelung der         Teilnahme an Lehrveranstaltungen geregelt. Bei der         Verteilung der Anmeldungen auf eine Lehrveranstaltung soll         die Pflege von Angehörigen oder die Betreuung         minderjähriger Kinder bei der Reihenfolge der Vergabe         besonders berücksichtigt werden (vgl. §2 der Ordnung zur         Regelung der Teilnahme an Lehrveranstaltungen).
Schwangere Studentinnen         
         Die Studien- und Prüfungsordnungen für ein Bachelor- und         Masterstudium an der Universität Siegen enthalten         Bestimmungen über die Berücksichtigung der Mutterschutz-         und Elternzeiten sowie anderer Ausfallzeiten für die Gruppe         der Studierenden mit familiären Aufgaben.
Arbeitszeit und -ort         
         Wissenschaftler*innen und Beschäftigte mit Familienaufgaben         können familienbedingt den Umfang ihrer wöchentlichen         Arbeitszeit reduzieren. Ebenso können sie einen Antrag auf         Teilnahme an der alternierenden Telearbeit stellen. Das         bedeutet, dass sie bis zu 50 Prozent ihrer Arbeit vom         Heimarbeitsplatz aus erledigen dürfen, sofern die jeweilige         Tätigkeit dies zulässt. Vorgesetzte sollten ihre         Mitarbeitenden auf die Möglichkeit der Telearbeit         aufmerksam machen. Außerdem sollten Pflichtveranstaltungen,         Team- und Gremiensitzungen nicht nach 16 Uhr stattfinden,         um Hochschulangehörige mit Familienaufgaben nicht         strukturell zu benachteiligen/auszuschließen.
Beispiel für finanzielle         Entlastungsmöglichkeiten         
         Derzeit werden pro Jahr 6 Wochen Ferienbetreuung angeboten.         Auf Antrag übernimmt der AStA die Betreuungskosten während         der Ferienbetreuung für die Kinder von Studierenden. Beschäftigte mit jährlichem Familienbruttoeinkommen unter 30.000 Euro können einen formlosen Antrag auf Reduzierung der Beitragskosten im Gleichstellungsbüro stellen. Für alle Familien gilt der         Geschwisterrabatt.
Auch bei der Inanspruchnahme der flexiblen Kinderbetreuungseinrichtung „Flexi“ wird die finanzielle Situation der unterschiedlichen Personengruppen bedacht. So variieren die Beiträge zwischen Studierenden, Mitarbeitenden, Professor*innen und Dritten. Ab dem Sommersemester 2018 erhalten geringverdienende Beschäftigte (Jahreseinkommen unter 30.000€) besondere Berücksichtigung. Diese können auf Anfrage einen Mitarbeiterrabatt erhalten und zahlen so nicht die vollen Beiträge. Zudem sind die Beiträge nach der Anzahl der Kinder gestaffelt.
Seit 2019 können Beschäftigte auf den Betreuungsfonds zurückgreifen. Hiermit wird auf Antrag ein Zuschuss zu Betreuungskosten gegeben, wenn eine zusaätzliche Betreuung in Verbindung mit dienstlichen Belangen erforderlich ist. Weitere Informationen erhalten Sie beim Familienservicebüro.
Mutterschutz         
         Seit dem 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG)         auch ausdrücklich für Studentinnen. Das bedeutet für         Studentinnen, dass sie auch im Studium unter dem besonderen         Schutz dieses Gesetzes stehen. Studentinnen können Ihre         Schwangerschaft der Universität Siegen offiziell melden und         damit die gesetzlichen Mutterschutzfristen in Anspruch         nehmen. Trotz Meldung kann auch auf die Fristen verzichtet         und das Studium wie geplant fortgesetzt werden.         
         Das Familienservicebüro bietet Beratung zu den         Möglichkeiten des Umgangs mit dem Studium während der         Schwangerschaft, der sich anschließenden         Mutterschutzfristen und allen dazugehörigen Fragestellungen         an.
Infrastruktur         
         Für die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie stehen         auf den verschiedenen Standorten der Universität         Kinderzimmer und/oder Eltern-Kind-Räume zur Verfügung. Dort         können die Kleinen gestillt, gewickelt oder betreut werden.         
         Für studierende Eltern, die Ihr Kind/er mit an die         Universität bringen, sind auf dem Adolf-Reichwein Campus         vier Familienparkplätze reserviert.

