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    Frage:
    "3. Versuch" als mündliche Prüfung - Was ist zu beachten?
    Antwort:
    Auszug aus den "Einheitliche Regelungen für Prüfungen in den Studiengängen des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik an der Universität Siegen" vom 27. Juni 2006:
    "Paragraph 23 Wiederholung von Fachprüfungen
    (1) Eine Fachprüfung, die nicht bestanden ist, kann in der gleichen Prüfungsform einmal wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung in Form einer mündlichen Prüfung ist zulässig. Fehlversuche in den vorgeschriebenen Fächern an wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden angerechnet. Eine Fachprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat drei Prüfungsversuche nicht bestanden hat. Bestandene Fachprüfungen können (mit der Ausnahme von Freiversuchen) nicht wiederholt werden."

    Die Hauptfrage, die es in solch einer Prüfung zu klären gilt, ist: "Können wir vertreten, dass diese Person mit diesen Kenntnissen seinen/ihren Abschluss bekommt?"

    Unabhängig vom Dozenten sollte bei der Prüfung auf jeden Fall der Lehrstuhlinhaber anwesend sein und der Beisitzer sollte mindestens den Abschluss der Prüflings schon erreicht haben.

    Bei Kandidaten, die für eine Einführungsveranstaltung in den "3. Versuch" müssen, ist es eventuell die erste mündliche Prüfung. Daher ist es empfehlenswert, zuvor schon einmal mit ihnen persönlich zu sprechen. Als Rat könnte man ihnen auch noch mit auf den Weg geben, dass sie die bevorstehende Prüfungssituation schon einmal mit Kommilitonen durchspielen sollen, um sich die Angst zu nehmen, und eventuell auch noch vorhandene Lücken vorher aufzuspüren.

    Es ist sinnvoll, Mindestvoraussetzungen festzulegen.
    Eine Möglichkeit besteht darin, eine genaue Liste zu erstellen, mit relevanten Fragen, orientiert an den Themen, die auch in der Klausur vorkamen. Dabei gibt es "Sternchen"-Fragen, deren Beantwortung als besonders wichtig angesehen wird und die als K.O.-Kriterium dienen. Es müssen dann beispielsweise mindestens acht von zwölf "Sternchen"-Fragen richtig beantwortet werden, um das Bestehen mit 4,0 zu gewährleisten. Da ja immer genau Protokoll geführt wird, lässt sich damit dann später auch genau belegen "warum?", wenn jemand durchgefallen ist.

    Vor einiger Zeit gab es laut Prüfungsordnung sogar die Regel eines 4. Versuchs. War die Prüfungsleistung nach drei vollwertigen Prüfungen immer noch nicht erbracht, gab es einen allerletzten, vierten Versuch, bei dem der Prüfling dann höchstens mit einer 4,0 bestehen konnte. Diese Regelung existiert allerdings heute nicht mehr.