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MAK Regelungen veröffentlicht

Das Prüfungsamt hat die Regelungen bezüglich den Modulabschlussklausuren veröffentlicht:

"In den betriebswirtschaftlichen Modulen in den betriebswirtschaftlichen Studiengängen der PO-Version 2012 (BWL-BSc.2012, AAT-MSc-2012, CR-MSc-2012, MM-MSc-2012, SME-MSc-2012), in denen mehrere Teilleistungen in die Modulnote eingehen, wird - sofern das Modulhandbuch nicht explizit eine andere Regelung trifft, z.B. Mittelung zweier Teilnoten - die Modulnote nach der folgenden Vorgehensweise ermittelt:

Für die einzelnen Teilleistungen werden Punkte vergeben und die Punkte in den einzelnen Teilen werden zu einer Gesamtpunktezahl addiert; die Modulnote ergibt sich dann (ausschließlich) aus einem Punkte-Noten-Schlüssel für die Gesamtpunktezahl. Die maximal erreichbare Anzahl an Punkten für die Teilleistungen (im Verhältnis zur maximal erreichbaren Gesamtpunktezahl) ist durch das Modulhandbuch vorgegeben (z.B. Fallstudie 30 %, Projektarbeit 20 %, Klausur 50 % , o.ä.).

Somit werden weder Teilnoten gebildet, aus welchen die Modulnote als Mittelwert berechnet wird, noch können für das Bestehen des Moduls für einzelne Teile Mindestpunkte (oder Mindestnoten) gefordert werden. Eine Mindestzahl (in der Regel 50%) kann nur für die Gesamtpunktezahl verlangt werden.

Es ist jedoch zu beachtren, dass grundsätzlich für Module, die aus einem anderen Studiengang importiert werden, die Modalitäten desjenigen Studienganges gelten, aus dem das Modul stammt. Z.B. gelten für die volkswirtschaftlichen Module die Regelungen für den Bachelor- bzw. Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre."

Dabei ist jedoch der letzte Absatz mit Vorsicht zu genießen. Das diese Praxis insbesondere bei den Leistungspunkten für einigen Unmut gesorgt hat, ist uns bereits seit längerem bekannt. In wieweit dies rechtlich überhaupt zulässig ist, ist dabei eine andere Frage, der wir auf jedenfall nachgehen und auf unserer morgigen Sitzung besprechen werden. Ihr seid herzlich dazu eingeladen vorbei zu schauen: 18:00 Uhr, Raum H-C 8326.

 
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