Hochschulöffentlicher Aufruf - Kandidatur für die Kommission für Diversity Policies
An der Universität Siegen ist im September die Kommission für Diversity Policies neu zu wählen. Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission werden gemäß § 25 Abs. 2 Punkt 3 der Grundordnung vom Senat auf Vorschlag einer Vorbereitungsgruppe nach Gruppen getrennt für zwei Jahre gewählt. Der Vorbereitungsgruppe gehören drei bis max. fünf der nicht-stimmberechtigten Mitglieder an.
Aufgaben
Die Kommission für Diversity Policies hat gemäß § 25 Abs. 1 der Grundordnung die Aufgabe, auf die Durchsetzung von (struktureller) Chancengerechtigkeit in allen Bereichen der Universität und auf die Beseitigung von Benachteiligung und Diskriminierung (z.B. wegen sozialer Herkunft, Ethnie, physischer oder psychischer Fähigkeiten, Alter, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung/Identität etc.) – auch präventiv – hinzuwirken und tritt ein für die wertschätzende Anerkennung von Vielfalt aller Mitglieder der Universität.
Profil
Wählbar sind alle Mitglieder der Hochschule. Die Mitglieder der Kommission sollen vorzugsweise über Expertise im Bereich Diskriminierung, Chancenungleichheit und Marginalisierung verfügen, z.B. aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer marginalisierten gesellschaftlichen Gruppe, ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit, ihres zivilgesellschaftlichen Engagements oder ihrer beruflichen Erfahrung.
Fristen & Prozedere
Interessent*innen für eine Kandidatur legen der Vorbereitungsgruppe spätestens bis zum 01.08.2025 in einem kurzen, formlosen Statement dar, warum Sie sich für die Mitarbeit in der Kommission für Diversity Policies interessieren.
Bitte richten Sie Ihr Statement sowie ggf. Rückfragen an Katharina Miketta, Referentin für Diversity Policies: katharina.miketta@uni-siegen.de
Weiterführende Informationen finden Sie HIER.