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Übergangsfinanzierungen für Doktorandinnen und Habilitandinnen

Die Universität Siegen hält für das Jahr 2018 Mittel in Höhe von 15.000 € für die Übergangsfinanzierung von Doktorandinnen und Habilitandinnen bereit.

Die Mittel sollen für den Abschluss eines Promotions- oder Habilitationsvorhabens gewährt werden, wenn nachweislich alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten erschöpft sind und der Abschluss des Vorhabens innerhalb der gegebenen Zeit realistisch ist. Die Mittel können für die Finanzierung der Vorarbeiten (Anschubfinanzierung) z.B. zur Erlangung eines Promotions- bzw. Habilitationsstipendiums oder zur Überbrückung zur Verfügung gestellt werden, sofern andere Finanzierungsmöglichkeiten nachweislich nicht vorhanden sind.

Mittel auf Übergangsfinanzierung werden einmal jährlich auf Antrag vergeben. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet das Rektorat auf Vorschlag der Gleichstellungskommission.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

 
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