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Personenstand jenseits des binären Geschlechtes

Bundesregierung bringt Gesetzesänderung zum Personenstandsgesetz auf den Weg

Am 15.8.2018 hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen, sodass in Zukunft auf dem Standesamt die Kategorie „divers“ eingetragen werden kann. Dies ergänzt die alte Regelung, die nur „weiblich“, „männlich“ und „ohne Angabe“ zugelassen hat. Es ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt, wie es im Gesetzentwurf heißt. 

Das Kabinett setzt damit in einem ersten formalen Schritt die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes um, das am 10.10.2017 beschlossen hatte, dass die bisherige Regelung nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sei. Das Gericht sah vor allem Persönlichkeitsrechte von intersexuellen Personen verletzt und verlangte entsprechende gesetzliche Änderungen bis Ende 2018.

Nun folgt der weitere gesetzgeberische Weg, die erste Lesung im Bundestag. Im vergangenen Jahr haben sich alle Fraktionen positiv gegenüber einer möglichen Gesetzesänderung geäußert. Eine Reform des Transsexuellengesetzes ist in diesem Gesetzentwurf nicht enthalten, wird aber im kommenden Jahr angestrebt.

Das Gleichstellungsbüro begrüßt den Beginn der rechtlichen Anerkennung von intersexuellen Geschlechtsidentitäten und sieht darin einen Schritt hin zu einer breiteren Akzeptanz und Normalisierung, die über den Schutz von Menschen- und Bürgerrechten hinausgeht. Eine solche ist auch für die Hochschule von großer Bedeutung. Vorsichtig geschätzt können oder wollen sich an der Universität Siegen rund 50 Studierende nicht einem Geschlecht zuordnen.

Gesetzentwurf zur Veränderung des Personenstandsgesetztes
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetztestexte/gesetztesentwuerfe/entwurf-aenderung-personenstandsgesetz.pdf;jsessionid=F138F6012E88E10170511B4A1406EDE8.2_cid295?__blob=publicationFile&v=1

Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Pressemitteilung
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html

 
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