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Nachwahl einer stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten an der Universität Siegen

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind gemäß LGG NRW § 17, Abs. 1, u.a.:

  • Unterstützung und Beratung der Hochschule bei der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie bei der Beseitigung der für Frauen bestehenden Nachteile;
  • Überwachung der Aufstellung, Einhaltung und Fortschreibung des Rahmenplans zur Frauenförderung sowie der Gleichstellungspläne der Fakultäten, der Zentralen Einrichtungen und der Hochschulverwaltung;
  • Mitwirkung bei personellen Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen;
  • Mitwirkung bei der internen Mittelvergabe unter besonderer Berücksichtigung der Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages;
  • Mitwirkung bei der Hochschulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Aspekte (vor allem bei der Erstellung von Struktur- und Stellenplänen sowie bei der Entwicklung organisatorischer und institutioneller Konzepte);
  • Anregung von Veranstaltungen und Projekten in Studium, Fort- und Weiterbildung, die die Arbeits- und Lebenssituation von Frauen betreffen;
  • Unterstützung von Frauenforschung und Gender Studies;
  • Entwicklung von Vorschlägen zu geeigneten sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Hochschule;
  • Wahrnehmung der Belange der weiblichen Mitglieder und Angehörigen der Hochschule.

Gesucht wird eine Kollegin aus der Gruppe der Beschäftigten in Technik und Verwaltung, die Erfahrung insbesondere im Hinblick auf die Belange der weiblichen Beschäftigten dieser Gruppe mitbringt, aber auch Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten in o.g. Aufgaben übernimmt. Besondere Aufgaben der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten sind

  • die Mitwirkung bei den Veranstaltungen zum Weltfrauentag und zum Equal-Pay-Day;
  • die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen von Bewerber*innen auf ausgeschriebene Stellen, vor allem im Bereich Technik und Verwaltung;
  • die Teilnahme an Bundes- und Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragen (Dienstreisen) und Mitwirkung in deren Kommissionen.
  • die Zusammenarbeit mit Arbeitsgruppen und Initiativen der Beschäftigten in Technik und Verwaltung, u.a. dem Netzwerk Hochschulsekretariat.

Wählbar sind alle weiblichen Mitglieder der Hochschule, die fachliche Qualifikation soll den umfassenden Anforderungen des Aufgabengebiets gerecht werden (vgl. LGG § 17, Abs. 2, sowie HG § 24, Abs. 2). Die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte hat im Vertretungsfall die gleichen Rechte und Pflichten wie die Gleichstellungsbeauftragte selbst (vgl. LGG § 17, Abs. 1).

Die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte wird zur Wahrnehmung des Amtes mit einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit von den sonstigen dienstlichen Aufgaben im Rahmen ihrer Stelle freigestellt.

Interessentinnen für das Amt der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten mögen sich bis zum 10. Mai 2019 im Gleichstellungsbüro melden. Über den Wahlvorschlag, der dem Senat vorgelegt werden soll, entscheidet die Gleichstellungskommission.

 
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