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Beratung und Unterstützung bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt

Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sind gesellschaftlich weit verbreitet und daher auch immer wieder Teil des Hochschulalltags. Nach einer Untersuchung des BMFSFJ aus dem Jahre 2011 sind 98% der Täter männlichen Geschlechts. Knapp 60% aller befragten Frauen gaben an, in ihrem Leben bereits einmal oder sogar mehrmals körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren zu haben.

Obwohl sexualisierte Übergriffe und Grenzverletzungen die seelische und körperliche Gesundheit der Betroffenen erheblich beeinträchtigen können, werden diese häufig bagatellisiert oder ganz verschwiegen. Finden diese an Hochschulen statt, so kommt als weitere Problematik häufig ein bestehendes Abhängigkeitsverhältnis oder ein hierarchisches Gefälle hinzu, das es den Betroffenen noch schwerer macht, sich gegen sexuell konnotierte Worte, Gesten oder Handlungen zu wehren.

Wenn Sie von sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und/oder Gewalt innerhalb der Hochschule betroffen sind oder waren, können Sie sich direkt von der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Siegen beraten und unterstützen lassen. Die Beratung erfolgt selbstverständlich streng vertraulich und auf Wunsch auch anonym.

Die „Richtlinie für einen respektvollen Umgang an der Universität Siegen“ informiert Sie über Rechte und Möglichkeiten, innerhalb der Hochschule gegen unangemessenes Verhalten vorzugehen.

Neues Sexualstrafrecht ist in Kraft getreten

Am 10. November 2016 sind die neuen gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung in Kraft getreten. Nach den neuen Regelungen ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird.

Zum Gesetzestext

 
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