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Frauenförder- und Gleichstellungspläne

Die dezentralen Gleichstellungspläne der Fakultäten und zentralen Einrichtungen wurden 2022 zuletzt fortgeschrieben. Die Laufzeit der Gleichstellungspläne beträgt fünf Jahre (2022 – 2027), nach zwei Jahren, im Sommersemester 2024, wird es eine Zwischenevaluation der Umsetzung der Gleichstellungspläne geben, auf deren Grundlage Zielzahlen und Maßnahmen ggf. auch neu justiert werden. Die Zwischenevaluation ist durch das neue LGG NRW, § 5, Abs. 7, verbindlich vorgeschrieben. In die aktuellen Gleichstellungspläne ging die im Wintersemester 2021/22 an der Universität Siegen verabschiedete Gleichstellungsquote (§ 37a HG NRW) ein.

 
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