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Betreuungsfonds für Beschäftigte

Der Betreuungsfonds soll bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine Unterstützung bieten, wenn eine zusätzliche Betreuung in Verbindung mit dienstlichen Belangen erforderlich ist. Insbesondere Beschäftigte mit Kind(ern) oder pflegebedürftigen Angehörigen können daher auf Antrag einen Zuschuss zu Betreuungskosten erhalten.

Den Betreuungsfonds können Beschäftigte in Wissenschaft (außer W2- und W3-Professuren), in Technik und Verwaltung sowie SHKs und WHBs nutzen. Stipendiat*innen der Universität Siegen können ebenfalls auf den Betreuungsfonds zurückgreifen, wenn dies mit den Regelungen des Stipendienprogramms vereinbar ist.
Der gesamte Antragsprozess findet über das Familienservicebüro statt. Bei der Inanspruchnahme des Betreuungsfonds sind bestimmte Kriterien zu beachten.
Der Zuschuss ist begrenzt. Er wird zudem rückwirkend nach erfolgter Betreuung gezahlt, sofern der vorher zu stellende Antrag bewilligt wurde. Als Nachweis für die erfolgte Betreuung muss der ausgefüllte Betreuungsnachweis vorgelegt werden.

Alle notwendigen Informationen finden Sie in den Informationen und Durchführungsbestimmmungen zum Betreuungsfonds.
Weiterhin benötigen Sie das Antragsformular und den Betreuungsnachweis.

Hinweis

Das Familienservicebüro vermittelt qualifizierte Betreuungspersonen.

 
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