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Leistungen nach SGB II

ALG II

Arbeitslosengeld II (ALG II) ist eine staatliche Leistung zur Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. ALG II dient der Sicherstellung des Existenzminimums, sofern dies nicht eigenständig gewährleistet werden kann.

Der Anspruch auf ALG II setzt nicht unbedingt Arbeitslosigkeit voraus. Wenn die Höhe der Einkünfte nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt der Familie (gemessen an den festgelegten Bedarfssätzen) sicherzustellen, kann ein Anspruch auf ergänzendes (aufstockendes) ALG II bestehen. Bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs können Werbungskosten, Freibeträge für Erwerbstätigkeit oder auch die Anrechnung von Vermögen eine entscheidende Rolle spielen.

Weiterhin werden durch ALG II Einmalleistungen in bestimmten Situationen (z.B. bei Schwangerschaft, für die Erstausstattung einer Wohnung etc.) gezahlt. Hierzu muss kein Anspruch auf regelmäßige ALG II- Leistungen vorliegen.

Beratung und Antragstellung finden beim örtlichen Jobcenter statt.

Sozialgeld

Das Sozialgeld ist eine Fürsorgeleistung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sozialgeld steht nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn erwerbsfähige Eltern nicht das Existenzminimum ihrer im Haushalt lebenden Kinder sicherstellen können.

Beratung und Antragstellung finden beim örtlichen Jobcenter statt

Bürgergeld

Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende und hat am 1. Januar 2023 das frühere "Hartz IV" abgelöst. Diese Sozialleistung unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Leistungen im Überblick

  • Regelbedarf für den Lebensunterhalt
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen

Anspruch haben erwerbsfähige Personen zwischen 15 Jahren und Renteneintrittsalter, die hilfebedürftig sind und in Deutschland leben. Auch Angehörige der Bedarfsgemeinschaft können leistungsberechtigt sein.

 

Der Antrag kann beim zuständigen Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein persönlich, online oder schriftlich gestellt werden.

Weitere Informationen enthält das „Merkblatt SGB II" der Bundesagentur für Arbeit.

 
 

 

 
 
 
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