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Gleichstellungskommission

Aufgabe der Gleichstellungskommission ist es, auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung in allen Bereichen der Universität und auf die Beseitigung von Nachteilen wegen des Geschlechts - auch vorbeugend - hinzuwirken. Näheres zu Wahl und Mitgliedschaft regelt die Grundordnung (GO) der Universität Siegen, § 15.

Der Gleichstellungskommission gehören an: 1. mit Stimmrecht die zentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie jeweils drei Mitglieder aus den Gruppen nach § 11 Abs. 1 HG NRW; 2. mit beratender Stimme ein Mitglied des Rektorats sowie die Stellvertreter*innen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten.

Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden von den Gruppen gemäß §11 Abs. 1 HG HRW für zwei Jahre gewählt. Den Vorsitz hat die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.

Näheres regeln die Geschäftsordnung der Gleichstellungskommission sowie die Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Gleichstellungskommission.

Mitglieder:

Vorsitzende:
Dr.' Elisabeth Heinrich

Beratendes Mitglied aus dem Rektorat:
Univ.-Prof.' Petra Vogel 

Hochschullehrer*innen:
Univ.-Prof.' Johanna Schwarz (Fakultät II)
Univ.-Prof.' Svenja Flechtner (Fakultät III)
Univ.-Prof. Christian Hesch (Fakultät IV)

Studierende:
Jessica Feiertag-Fecadu (Fakultät II)
Anna Franziska Pflitsch (Fakultät II)
Simon Schneider (Fakultät II) 

Akademische Mitarbeiter*innen:
Jessica Kuhlmann, (Fakultät I)
Meike Stephan (Fakultät III)
Hayal Coelen (Fakultät IV)

Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung:                  
Anke Fröhlich (Fakultät II)
Julia Marx (Dezernat 2)
Boglarka Beyer-Rickes (Dezernat 5)

 
 
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