Gleichstellungskommission
Aufgabe der Gleichstellungskommission ist es, auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung in allen Bereichen der Universität und auf die Beseitigung von Nachteilen wegen des Geschlechts - auch vorbeugend - hinzuwirken. Näheres zu Wahl und Mitgliedschaft regelt die Grundordnung (GO) der Universität Siegen, § 15.
Der Gleichstellungskommission gehören an: 1. mit Stimmrecht die zentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie jeweils drei Mitglieder aus den Gruppen nach § 11 Abs. 1 HG NRW; 2. mit beratender Stimme ein Mitglied des Rektorats sowie die Stellvertreter*innen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten.
Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden von den Gruppen gemäß §11 Abs. 1 HG HRW für zwei Jahre gewählt. Den Vorsitz hat die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.
Näheres regeln die Geschäftsordnung der Gleichstellungskommission sowie die Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Gleichstellungskommission.
Mitglieder:
Vorsitzende: Dr. Elisabeth Heinrich | |
Hochschullehrer*innen: Prof.in Dr. Zoe Clark (Fak. II) Prof. Dr. Christian Hesch (Fak. IV) Prof. Dr. Jörn Schmedt auf der Günne (Fak. IV) | Studierende: N. N. N. N. Eve Obier (Fak. I) |
Akademische Mitarbeiter*innen: Hayal Coelen (Fak. IV) Dr.-Ing. Swathi Naidu Vakamulla Raghu (Fak. IV) Thomas Reppel (Fak. IV) | Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung: Kathrin Steinmetz (ZSB) Julia Marx (Dez. 2) Christian Gerhus (Referat Studierendenservice) |