Gleichstellungskommission
Aufgabe der Gleichstellungskommission ist es, auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung in allen Bereichen der Universität und auf die Beseitigung von Nachteilen wegen des Geschlechts - auch vorbeugend - hinzuwirken. Näheres zu Wahl und Mitgliedschaft regelt die Grundordnung (GO) der Universität Siegen, § 15.
Der Gleichstellungskommission gehören an: 1. mit Stimmrecht die zentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie jeweils drei Mitglieder aus den Gruppen nach § 11 Abs. 1 HG NRW; 2. mit beratender Stimme ein Mitglied des Rektorats sowie die Stellvertreter*innen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten.
Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden von den Gruppen gemäß §11 Abs. 1 HG HRW für zwei Jahre gewählt. Den Vorsitz hat die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.
Näheres regeln die Geschäftsordnung der Gleichstellungskommission sowie die Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Gleichstellungskommission.
Mitglieder:
Vorsitzende: | Beratendes Mitglied aus dem Rektorat: |
Hochschullehrer*innen: | Studierende: |
Akademische Mitarbeiter*innen: | Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung: |