Gesetzliche Grundlage
Die "Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Mittelbau (AMW)" und deren Unterstrukturen "Zusammenschlüsse des Wissenschaftlichen Mittelbaus" (ZMW) der vier Fakultäten der Universität Siegen beziehen ihre gesetzlichen Grundlagen nach §10, Abs.4 des Hochschulgesetzes NRW (HG NRW, Stand: 10/2013) wie folgt:
"§ 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen
[...]
    
    (4) Die Rechte und Pflichten der Angehörigen der
    Hochschule regelt die Hochschule. Die Grundordnung kann
    bestimmen, dass sich Hochschulmitglieder der Gruppen nach § 11
    Abs. 1 zur Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten zusammenschließen
    und Sprecherinnen oder Sprecher wählen.
    
    [...]"
Quelle: Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG)
