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Kinder haben Rechte, aber auch Pflichten

Die Kinderuni-Frühjahrsstaffel zum Thema „Freiheit“ endete mit einem Blick in die UN-Kinderrechtskonvention

Kinderrechte und Kinderpflichten standen im Mittelpunkt der vierten Veranstaltung der Kinderuni Siegen zum Thema „Freiheit“. Der Soziologe Dr. Markus Schaal hatte Infomaterial zum Thema bei UNICEF, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, bestellt, das jedem Mädchen und Jungen im Hörsaal zur Verfügung stand.

Gibt es Kinderpflichten? Die Schulpflicht ist bekannt. Etwas in Vergessenheit geraten ist die Verpflichtung von Kindern zur Hilfe im familiären Haushalt. Geregelt ist diese in § 1619 des BGB. Dort steht: Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten. Bei einem elfjährigen Jungen oder Mädchen kann diese Unterstützung sich auf wöchentlich zwischen 3,5 und 7 Stunden belaufen. Eine Umfrage aus den Jahren 1991 / 1992 zeigte, dass rund zwei Drittel der Kinder täglich im Durchschnitt eine Stunde und neun Minuten daheim halfen. Elf Jahre später unterstützte rund die Hälfte der befragten Kinder die Eltern rund eine Stunde lang pro Tag. Vor allem auf Bauernhöfen währte die Unterstützung der Eltern durch die Kinder recht lange. Schaal: „Die wichtigste Pflicht heute ist auch nach Ansicht der Eltern die Schule.“

Am 20. 11. 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Aus dem Jahr 1924 stammt das erste Dokument über die Rechte und Bedürfnisse von Kindern. 1946 wurde das UN-Kinderhilfswerk gegründet; 1948 wurde die allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Schaal: „In Deutschland gelten die Kinderrechte seit 2010.“ 1992 hatte sich der Bundestag verpflichtet, die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen. 2015 wurde in Deutschland eine Monitoring-Stelle für Kinderrechte eingerichtet. In 196 Ländern gilt mittlerweile die UN-Kinderrechtskonvention. Ihr Aufbau besagt, dass für das Kindswohl in erster Linie die Eltern und in zweiter Linie der Staat und die Kinder selbst verantwortlich sind.

Zehn besonders wichtige Kinderrechte gibt es:

Jedes Kind hat das Recht auf

• einen Namen

• Gesundheit und eine saubere Umwelt

• Bildung

• Spiel und Freizeit

• Information und Beteiligung

• Schutz vor Gewalt und Privatsphäre

• Eltern

• Schutz vor Ausbeutung

• Schutz im Krieg und auf der Flucht

• Kinder haben besondere Rechte bei Behinderung

Zum Abschluss der Veranstaltung gab es ein Quiz. Kinder beschrieben in Videos in ihren Worten Kinderrechte. Die Kinderuni-Kinder wussten Bescheid und lösten die Rätsel sehr schnell. Deshalb gab es zum Abschluss der Staffel nicht nur die Kinderuni-Diplome, sondern auch einen UNICEF-Pass für die Kenntnis der Kinderrechte. Die Herbststaffel der Kinderuni Siegen startet am 3. September 2024, 17 Uhr, US – C 116 im Hörsaalgebäude Unteres Schloss in Siegen. Alle vier Themen stehen im Zusammenhang mit dem Siegener Stadtjubiläum. Einen Vorgeschmack gibt es auf der Website unter kinderuni-siegen.de

Die Kinderuni Siegen ist eine Kooperation zwischen der Universität Siegen und der Siegener Zeitung und wird von der Sparkasse Siegen und der IHK unterstützt.