Gesundheit und Versicherung

Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend – sowohl für Sie als auch für Ihre Familie – und wird auch für die Beantragung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen benötigt. In Deutschland gibt es ein Sozialversicherungssystem welches die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, das Arbeitslosengeld sowie die Unfall- und Pflegeversicherung umfasst. Ob Sie Zugang zu diesem System haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitzstaat und davon, ob Sie einen Arbeitsvertrag haben oder nicht. Alternativ gibt es private substitutive Krankenversicherungen, von denen sich einige speziell an Stipendiat:innen richten.
Drittstaatenangehörige
            
        
        Als Drittstaatsangehörige:r ist es besonders wichtig zu
        prüfen, welche Anforderungen an den
        Krankenversicherungsschutz bestehen. Bitte beachten Sie,
        dass eine Reiseversicherung in der Regel nicht ausreichend
        ist. Insbesondere wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis
        beantragen, müssen Sie einen ausreichenden
        Versicherungsschutz nachweisen.
        
        Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der
        Universität Siegen haben, also einer Erwerbstätigkeit
        nachgehen, sind Sie gesetzlich
        krankenversicherungspflichtig und der Versicherungsschutz
        beginnt mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses.
        
        
        Die Kosten für die
        gesetzliche Krankenversicherung sind abhängig von Ihrem
        Gehalt und von Ihrer Krankenkasse. Bitte kontaktieren Sie
        uns für weitere Informationen.
        
        
        Bei Aufenthalten ohne
        Arbeitsvertrag prüfen Sie bitte, ob Ihre
        inländische Krankenkasse die Ärzt:innen- und
        Krankenhauskosten während des Aufenthalts in Deutschland
        übernimmt. Wenn Sie ein Stipendium erhalten, ist die
        Krankenversicherung möglicherweise bereits im Stipendium
        enthalten. In beiden Fällen benötigen Sie einen
        schriftlichen Nachweis über den Versicherungsschutz.
        
        
        Sollte keine der
        oben genannten Möglichkeiten für Sie in Frage kommen,
        müssen Sie sich in Deutschland mit einer substitutiven
        Versicherung privat krankenversichern.
        
        Bitte beachten Sie, dass viele private
        Krankenversicherungen die Kosten für Behandlungen oder
        Medikamente nicht
        übernehmen, wenn Sie bereits Vorerkrankungen haben. Daher
        sollten Sie sich vor Ihrer Reise nach Deutschland bei Ihrer
        persönlichen Versicherung erkundigen und gegebenenfalls
        alle Medikamente und Ähnliches im Voraus organisieren, um
        sie mit nach Deutschland zu nehmen.
EU-/EWR-Bürger:innen
            
        
        Wenn Sie als EU- oder EWR-Bürger:in in Ihrem Heimatland
        gesetzlich krankenversichert sind, können Sie sich in
        Deutschland entweder gesetzlich versichern oder sich, je
        nach Dauer Ihres Aufenthalts, die Kosten für eine
        medizinische Behandlung in Deutschland von Ihrer
        EU-/EWR-Krankenversicherung erstatten lassen. Für kurze
        Aufenthalte reicht Ihre EHIC, die Europäische
        Krankenversicherungskarte, aus, um in Deutschland behandelt
        zu werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die EHIC nur
        gültig ist für
        
        
           
         » notwendige medizinische Behandlungen
        und Leistungen, jedoch nicht für
        
             »
        Reisen ins Ausland speziell zum Zweck der Behandlung oder
        
             »
        die Kosten für den Rücktransport einer kranken Person.
        
        
        Wenn Sie einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen,
        fragen Sie bitte Ihre inländische Krankenkasse nach dem
        "Formular S1", das Sie zur Anmeldung in der deutschen
        Krankenversicherung berechtigt. Für weitere Informationen
        besuchen Sie bitte die Website von EURAXESS Germany.
        
        
        Bitte beachten Sie, dass Sie
        als Arbeitnehmer:in in Deutschland der gesetzlichen
        Krankenversicherungspflicht unterliegen. Die Kosten für die
        gesetzliche Krankenversicherung sind abhängig von Ihrem
        Lohn und von Ihrer Krankenkasse. Bitte kontaktieren Sie uns
        für weitere Informationen.
Medizinische Versorgung
Mit einer Krankenversicherung haben Sie in Deutschland im Krankheitsfall Zugang zu medizinischer Behandlung, ambulant und gegebenenfalls stationär in einem Krankenhaus.
Ärzte und Krankenhäuser
            
        
        In Deutschland ist es üblich, eine Hausärzt:in zu haben, zu der man immer
        geht, anstatt zwischen verschiedenen Praxen zu wechseln.
        Bei der Suche nach einer Hausärzt:in ist es daher wichtig,
        dass Sie eine Person finden, bei der Sie sich wohlfühlen.
        Wenn Sie eine Ärzt:in suchen, die eine bestimmte Sprache
        spricht, können Sie dies Suchmaschine und Ihren Standort und die
        Sprache(n) Ihrer Wahl eingeben. Rufen Sie anschließend
        bitte in der Praxis an, um zu prüfen, ob sie neue Patienten
        aufnimmt, damit Sie sich bei ihr anmelden können. Sie
        können natürlich jederzeit zu einer anderen Hausärzt:in
        wechseln, wenn Sie unzufrieden sind.
        
        
        Sollten Sie eine Fachärtz:in benötigen, beachten
        Sie bitte, dass Sie für einige eine Überweisung von Ihrer
        Hausärzt:in benötigen. Bitte erkundigen Sie sich im
        Vorfeld, ob dies der Fall ist. Fachärzt:innen finden Sie
        auch über die oben genannte Suchmaschine, indem Sie in der
        Rubrik 'Fachgebiet/Schwerpunkt' ein Fachgebiet auswählen,
        über eine einfache Online-Suche oder auf Jameda.
        
        
        Eine Liste der Krankenhäuser in Siegen finden Sie
        hier.
Psychische Gesundheit
            
        
        Sollten Sie mit Ihrer psychischen Gesundheit zu kämpfen
        haben, können Sie bei Bedarf schnell Hilfe bekommen. Zwar
        sind die Plätze bei Psycholog:innen und Psychiater:innen
        rar und begehrt, aber jeder Mensch hat das Recht auf eine
        Erstbehandlung in Notfällen. Bitte beachten Sie, dass
        psychische Gesundheit und Selbstfürsorge in Deutschland
        immer mehr an Bedeutung gewinnt und öffentlich diskutiert
        wird, so dass Vorurteile abgebaut werden und dass es
        deshalb selbstverständlich keine Schande ist, Hilfe zu
        brauchen! Die Universität Siegen selbst verfügt über eine
        Psychotherapeutische Hochschulambulanz und Sie
        können auch über die oben genannten Links Fachleute für
        psychische Gesundheit finden.
Apotheken
            
        
        In Deutschland gibt es freiverkäufliche, apothekenpflichtige
    und rezeptpflichtige Medikamente. Freiverkäufliche Medikamente
    dürfen von regulären Einzelhändlern angeboten werden, während
    aber ein Großteil der Medikamente – darunter auch Schmerzmittel
    – nur in Apotheken verkauft werden dürfen. Einige Medikamente,
    zum Beispiel Antibiotika, müssen von einer Ärtz:in verschrieben
    werden und können mit dem Rezept in der Apotheke abgeholt
    werden. Apotheken in Ihrer Nähe können Sie hier unter Eingabe Ihrer Postleitzahl suchen.
    
    Auch Apotheken haben sonntags geschlossen, im Wechsel haben Sie
    jedoch für Notfälle geöffnet. Notfallapotheken in Ihrer Nähe
    finden Sie hier.
Impfungen
            
        
        Auch wenn es in Deutschland keine Impfpflicht gibt, werden bestimmte Impfungen von den zuständigen Behörden mit Nachdruck empfohlen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Impfungen sinnvoll sind, können Sie Ihren Arzt/ Ihre Ärztin fragen, oder sich am deutschen Impfsystem und den empfohlenen Impfungen orientieren. Je nach Herkunftsland sind Sie vielleicht schon gegen bestimmte Krankheiten geimpft. Nichtsdestotrotz kann es sein, dass diese Krankheiten in Deutschland gar nicht verbreitet sind und aus dem Grund andere Impfungen, auch als Erwachsene:r, nötig sind. Am besten fragen Sie bei Ihrem nächsten Arztbesuch ganz gezielt nach Impfungen für Erwachsene. Einen Überblick rund um das Thema Impfen finden Sie auf dieser Seite.
Für Kinder, die Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindestagesstätten besuchen, besteht seit März 2020 eine Masernimpfpflicht. Mehr Informationen finden Sie
 hier.
     
Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Gesundheit und Versicherungen finden Sie hier, bei Fragen oder Unterstützung können Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden.

 
  0271/740-5044
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