Reisen und Verkehrsmittel
Siegen befindet sich als Kreisstadt des Kreises Siegen-Wittgenstein im Südosten des Bundeslands NRW. Mit einer Einwohnerzahl von knapp über 100 000 gilt Siegen als Großstadt und ist seit 2012 offiziell Universitätsstadt. Dank seiner Lage und guten Anbindung lädt Siegen zum Besichtigen zahlreicher schöner Reiseziele in der Umgebung ein.
Bahn, Bus und Fahrrad
Das Siegener Verkehrssystem besteht neben einem ausgebauten Straßennetz für Auto und Fahrrad aus den öffentlichen Verkehrsmitteln der Bahn, Taxen und Bussen. Das Zentrum stellt hier der Siegener Hauptbahnhof - auch bekannt als „Siegen ZOB“ (Zentraler Omnibus-Bahnhof) – dar.
Deutschlandticket
Mit dem Deutschlandticket für 49 € monatlich können Sie hier und in ganz Deutschland alle öffentlichen Verkehrsmittel, nutzen (ausgenommen sind ICE und IC). Das Ticket kann bei verschiedenen Verkehrsbetrieben oder direkt bei der Deutschen Bahn (siehe hier) erworben werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Einkauf bei der Deutschen Bahn ein Bankkonto mit IBAN und BIC benötigen und es SEPA-fähig sein muss. Alternativ können Sie über diesen Verkehrsbetrieb und dessen App das Ticket auch mit Kreditkarte oder PayPal kaufen. Eingeschriebene Doktorand:innen haben automatisch ein Deutschland-Semesterticket. Weitere Informationen zur Aktivierung für Doktorand:innen finden Sie hier.
Bahnfahren
Mit dem Zug kann man von Siegen Hbf aus in unter zwei Stunden viele nahegelegene Großstädte in NRW und Hessen, darunter Köln, Dortmund und Frankfurt, erreichen. Neben dem Siegener Hauptbahnhof werden die Teilbahnhöfe Weidenau, Geisweid, Eiserfeld und Niederschelden angefahren.
Busnetz
Der Siegener Nahverkehr wird von den Verkehrsbetrieben Westfalen Süd (vws) betrieben und deckt das gesamte Siegener Stadtgebiet ab. Teil des vws-Liniennetzes ist das CityBus-Netz Siegen mit, welches mit 20 Citybuslinien(C) die äußeren Teile Siegens mit dem Siegener ZOB verbindet. Zusätzlich gibt es die UniExpresslinien (UX), die eine schnellere Fahrt zu den Campussen der Universität ermöglichen sowie den zwischen der Oberstadt und dem ZOB verkehrenden Stadtbus „Hübbelbummler" (H). Teil des Regionalnetzes sind alle mit „R“ abgekürzten Regionallinien. Ebenfalls außerstädtische Regionen abdeckend fahren die Nachtbuslinien (N), Schnellbuslinien (SB), die Lokalbuslinien (L), die Taxibuslinien (alle Ortschaften) sowie die Schulbuslinien (A).
Mit dem Fahrrad unterwegs
Fahrradfahren ist in
Deutschland ein verbreitetes und beliebtes
Fortbewegungsmittel. So gibt es in den meisten deutschen
Städten Fahrradwege, auf denen ein sicheres Radeln möglich
ist. Weiterführende Infos rund ums Fahrradfahren und was
bei dem umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel zu beachten
ist, sind auf dieser Website aufgeführt.
In Siegen gibt es die Möglichkeit, sich E-Bikes und
E-Lastenräder über die App „Velocity“ auszuleihen und an
einer der 30 Stationen wieder abzugeben (Stationen gibt es
unter anderem auch am AR- und EN-Campus). Mehr
Informationen zum Verleihsystem und Preisoptionen finden
Sie bei Velocity Siegerland.
Mit dem Auto unterwegs
Wenn Sie in Deutschland mit dem Auto fahren möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis haben. Bei der Nutzung nicht-deutscher Führerscheine gilt es einige Sonderregelungen zu beachten, die abhängig davon sind, wo der zu nutzende Führerschein erworben wurde.
Drittstaaten
Personen, die ihre Fahrerlaubnis aus einem Staat haben, der
nicht zur EU oder zum EWR gehört, müssen einige Regeln
beachten. Für Kurzaufenthalte darf der ausländische
Führerschein ohne zeitliche Einschränkungen genutzt werden.
Liegt kein internationaler Führerschein vor, sollte eine
beglaubigte deutsche Übersetzung mitgeführt werden (dies
gilt nich für Führerscheine aus folgenden Staaten: Andorra,
Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und
Senegal.)
Wird ein Wohnsitz angemeldet, darf der ausländische
Führerschein bis max. sechs Monate in Deutschland genutzt
werden. In dieser Zeit muss ein deutscher Führerschein
beantragt werden. Je nach Staat, in dem die Fahrerlaubnis
ausgestellt wurde, wird teilweise das Ablegen einer
theoretischen und praktischen Fahrprüfung verlangt. Für
welche Staaten dies nicht oder nur bedingt gilt, können Sie
hier nachschauen.
Sollten Sie sich maximal zwölf Monate in Deutschland
aufhalten, kann in Ausnahmefällen die Frist von sechs auf
zwölf Monate verlängert werden.
Informationen zur Umschreibung und die zuständigen
Ansprechpartner:innen finden Sie hier.
EU-/EWR-Staaten
Personen, die ihre Fahrerlaubnis in einem EU- oder EWR-Land
erworben haben, können diese (sofern sie noch gültig ist)
in Deutschland nutzen. Eine Übersetzung des Führerscheins
ist nicht notwendig. Der Führerschein kann jedoch auch in
eine deutsche Fahrerlaubnis umgewandelt werden, z. B. bei
Ablauf des ausländischen Führerscheins oder bereits vorher
unter Vorlage der folgenden Dokumente: Ausweis,
Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, Lichtbild und das
Original des ausländischen Führerscheins. Wird ein
deutscher Führerschein ausgestellt, wird der ausländische
Führerschein einbehalten und an die Stelle zurückgesandt,
die ihn ausgestellt hat. Für Berufspendler:innen, die ihren
Wohnsitz im Ausland und parallel ein Arbeits- oder
Beschäftigungsverhältnis in Deutschland haben, gilt dies
nicht.
Informationen zur Umschreibung und die zuständigen
Ansprechpartner:innen finden Sie hier.