Reisen und Verkehrsmittel

Siegen befindet sich als Kreisstadt des Kreises Siegen-Wittgenstein im Südosten des Bundeslands NRW. Mit einer Einwohnerzahl von knapp über 100 000 gilt Siegen als Großstadt und ist seit 2012 offiziell Universitätsstadt. Dank seiner Lage und guten Anbindung lädt Siegen zum Besichtigen zahlreicher schöner Reiseziele in der Umgebung ein.
Bahn, Bus und Fahrrad
Das Siegener Verkehrssystem besteht neben einem ausgebauten Straßennetz für Auto und Fahrrad aus den öffentlichen Verkehrsmitteln der Bahn, Taxen und Bussen. Das Zentrum stellt hier der Siegener Hauptbahnhof - auch bekannt als „Siegen ZOB“ (Zentraler Omnibus-Bahnhof) – dar.
Deutschlandticket
Mit dem Deutschlandticket für 58 € monatlich können Sie hier und in ganz Deutschland alle öffentlichen Verkehrsmittel, nutzen (ausgenommen sind ICE und IC). Das Ticket kann bei verschiedenen Verkehrsbetrieben oder direkt bei der Deutschen Bahn (siehe hier) erworben werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Einkauf bei der Deutschen Bahn ein Bankkonto mit IBAN und BIC benötigen und es SEPA-fähig sein muss. Alternativ können Sie über diesen Verkehrsbetrieb und dessen App das Ticket auch mit Kreditkarte oder PayPal kaufen. Eingeschriebene Doktorand:innen haben automatisch ein Deutschland-Semesterticket. Weitere Informationen zur Aktivierung für Doktorand:innen finden Sie hier.
Bahnfahren
            
        Mit dem Zug kann man von Siegen Hbf aus in unter zwei Stunden viele nahegelegene Großstädte in NRW und Hessen, darunter Köln, Dortmund und Frankfurt, erreichen. Neben dem Siegener Hauptbahnhof werden die Teilbahnhöfe Weidenau, Geisweid, Eiserfeld und Niederschelden angefahren.
Busnetz
            
        Der Siegener Nahverkehr wird von den Verkehrsbetrieben Westfalen Süd (vws) betrieben und deckt das gesamte Siegener Stadtgebiet ab. Teil des vws-Liniennetzes ist das CityBus-Netz Siegen mit, welches mit 20 Citybuslinien(C) die äußeren Teile Siegens mit dem Siegener ZOB verbindet. Zusätzlich gibt es die UniExpresslinien (UX), die eine schnellere Fahrt zu den Campussen der Universität ermöglichen sowie den zwischen der Oberstadt und dem ZOB verkehrenden Stadtbus „Hübbelbummler" (H). Teil des Regionalnetzes sind alle mit „R“ abgekürzten Regionallinien. Ebenfalls außerstädtische Regionen abdeckend fahren die Nachtbuslinien (N), Schnellbuslinien (SB), die Lokalbuslinien (L), die Taxibuslinien (alle Ortschaften) sowie die Schulbuslinien (A).
Mit dem Fahrrad unterwegs
            
        Fahrradfahren ist in
        Deutschland ein verbreitetes und beliebtes
        Fortbewegungsmittel. So gibt es in den meisten deutschen
        Städten Fahrradwege, auf denen ein sicheres Radeln möglich
        ist. Weiterführende Infos rund ums Fahrradfahren und was
        bei dem umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel zu beachten
        ist, sind auf dieser Website aufgeführt.
        
        
        In Siegen gibt es die Möglichkeit, sich E-Bikes und
        E-Lastenräder über die App „Velocity“ auszuleihen und an
        einer der 30 Stationen wieder abzugeben (Stationen gibt es
        unter anderem auch am AR- und EN-Campus). Mehr
        Informationen zum Verleihsystem und Preisoptionen finden
        Sie bei Velocity Siegerland.
FlixBus und FlixTrain
            
        FlixBus und FlixTrain bieten die Möglichkeit für eine günstige und flexible Reiseoption für den Fernverkehr in Deutschland und auch Europa. In Siegen gibt es eine direkte Haltestelle für den FlixBus, die sich an der Koblenzer Str. 45, 57072 Siegen befindet. Es ist eine preiswertere Alternative zu Bahn und Flugzeug und deckt auch kleinere Orte ab. Für FlixTrain gibt es derzeit keine direkten Verbindungen von Siegen aus. Allerdings besteht die Möglichkeit, ein Kombi-Ticket zu erwerben, bei dem zunächst der Regionalzug nach Köln (RE9) genutzt wird und von dort aus die Reise mit FlixTrain fortgesetzt wird. Für weitere Informationen und/oder Buchungen, besuchen Sie die Websites FlixBus und FlixTrain.
Mit dem Auto unterwegs
Wenn Sie in Deutschland mit dem Auto fahren möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis haben. Bei der Nutzung nicht-deutscher Führerscheine gilt es einige Sonderregelungen zu beachten, die abhängig davon sind, wo der zu nutzende Führerschein erworben wurde.
Drittstaaten
            
        
        Personen, die ihre Fahrerlaubnis aus einem Staat haben, der
        nicht zur EU oder zum EWR gehört, müssen einige Regeln
        beachten. Für Kurzaufenthalte darf der ausländische
        Führerschein ohne zeitliche Einschränkungen genutzt werden.
        Liegt kein internationaler Führerschein vor, sollte eine
        beglaubigte deutsche Übersetzung mitgeführt werden (dies
        gilt nich für Führerscheine aus folgenden Staaten: Andorra,
        Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und
        Senegal.)
        
        
        Wird ein Wohnsitz angemeldet, darf der ausländische
        Führerschein bis max. sechs Monate in Deutschland genutzt
        werden. In dieser Zeit muss ein deutscher Führerschein
        beantragt werden. Je nach Staat, in dem die Fahrerlaubnis
        ausgestellt wurde, wird teilweise das Ablegen einer
        theoretischen und praktischen Fahrprüfung verlangt. Für
        welche Staaten dies nicht oder nur bedingt gilt, können Sie
        hier nachschauen.
        
        
        Sollten Sie sich maximal zwölf Monate in Deutschland
        aufhalten, kann in Ausnahmefällen die Frist von sechs auf
        zwölf Monate verlängert werden.
        
        
        Informationen zur Umschreibung und die zuständigen
        Ansprechpartner:innen finden Sie hier.
EU-/EWR-Staaten
            
        
        Personen, die ihre Fahrerlaubnis in einem EU- oder EWR-Land
        erworben haben, können diese (sofern sie noch gültig ist)
        in Deutschland nutzen. Eine Übersetzung des Führerscheins
        ist nicht notwendig. Der Führerschein kann jedoch auch in
        eine deutsche Fahrerlaubnis umgewandelt werden, z. B. bei
        Ablauf des ausländischen Führerscheins oder bereits vorher
        unter Vorlage der folgenden Dokumente: Ausweis,
        Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, Lichtbild und das
        Original des ausländischen Führerscheins. Wird ein
        deutscher Führerschein ausgestellt, wird der ausländische
        Führerschein einbehalten und an die Stelle zurückgesandt,
        die ihn ausgestellt hat. Für Berufspendler:innen, die ihren
        Wohnsitz im Ausland und parallel ein Arbeits- oder
        Beschäftigungsverhältnis in Deutschland haben, gilt dies
        nicht.
        
        
        Informationen zur Umschreibung und die zuständigen
        Ansprechpartner:innen finden Sie hier.

 
  0271/740-5044
 0271/740-5044 F-S 405
 F-S 405