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Visum & Einreise

Je nach Nationalität benötigen Sie für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland ein Visum. Ein wichtiger Schritt bei der Planung Ihres Aufenthalts in Siegen ist es daher, zu prüfen, ob Sie ein Visum benötigen und es zu beantragen.

Wichtige Dinge, die Sie beachten sollten:

» Ihr Visum hat direkten Einfluss auf die Art der Aufenthaltserlaubnis, die Sie beantragen können.
» Je nachdem, in welchem Land Sie sich befinden, kann die Beantragung des Visums recht langwierig und mit langen Wartezeiten verknüpft sein.
» Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig alle Dokumente zusammen haben.
» Reisen Sie nicht mit einem Schengen-Visum ein, wenn Sie sich länger als 90 Tage aufhalten möchten oder einen Arbeitsvertrag in Deutschland haben!
» Prüfen Sie unbedingt, welchen Krankenversicherungsschutz Sie brauchen werden.

Bitte beachten Sie: Die hier angegebenen Informationen sind keinesfalls vollständig oder rechtsverbindlich.
Die Anforderungen können sich je nach Ihrem Heimatland und Ihrer persönlichen Situation ändern. Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vor Ort in Verbindung.

Benötige ich ein Visum?


» Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates sind oder aus Island, Liechtenstein oder Norwegen kommen, benötigen Sie weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis.
» Wenn Sie aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, der Schweiz oder den USA kommen, brauchen Sie kein Visum, müssen jedoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
» Wenn Sie nicht aus einem der oben genannten Länder kommen, benötigen Sie ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis.

Sie können die Bestimmungen für Ihr Land hier nachlesen (bitte beachten Sie die Fußnoten).

Welche Arten von Visum gibt es?


Wie bereits erwähnt, ist das Schengen-Visum eherrestriktiv und für viele Forschende nicht geeignet, da diese Art von Visum für touristische Zwecke, Besuche und Geschäftsreisen gedacht ist und nicht in ein nationales Visum umgewandelt oder verlängert werden kann.

Das Nationale Visum ist geeignet, wenn Sie entweder eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen wollen, für mehr als 90 Tage kommen oder nicht zu touristischen Zwecken hier sind. Wenn Sie angekommen sind und die ersten administrativen Schritte durchlaufen haben, können Sie mit einem Nationalen Visum eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Da die Art des Nationalen Visums direkt mit der Art der Art der Aufenthaltserlaubnis verknüpft ist, die Sie erhalten werden, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die am besten geeignete Art von Visum beantragen.

Sollten Sie bereits einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Forschung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat besitzen und nur für einen Aufenthalt von max. 180 Tagen nach Siegen kommen wollen, können Sie über das REST-Verfahren visumsfrei einreisen. Weitere Informationen zum REST-Antrag finden Sie unten auf der Seite.

Welche Dokumente benötige ich?


In der Regel benötigen Sie unter anderem die folgenden Dokumente:

» Gültiger Reisepass
» Nachweis über die geplante Tätigkeit (z. B. Einladungsschreiben, Betreuungsschreiben, Bestätigung oder Arbeitsvertrag, Zuwendungsbescheid)
» Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, falls nicht durch eines der oben genannten Dokumente abgedeckt
» Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes
» Informationen zur Unterkunft in Deutschland
» Gültiges Antragsformular

Meine Familie möchte mich begleiten. Was muss ich beachten?


Bitte achten Sie darauf, dass Sie den/die Visumantrag/-anträge für Ihr(e) Familienmitglied(er) früh genug stellen, möglichst zusammen mit Ihrem eigenen Antrag.

Damit bestimmte Dokumente in Deutschland akzeptiert und anerkannt werden, benötigen Sie unter Umständen eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche und, je nachdem in welchem Land Sie leben, eine sogenannte Apostille oder Legalisation. Wir empfehlen Ihnen, alle Dokumente vor der Abreise aus Ihrem Heimatland in Ordnung zu bringen. Weitere Informationen finden Sie hier.

REST-Verfahren


Über das REST-Verfahren können Sie für kurzfristige Mobilitäten (in der Regel 180 Tage innerhalb von 360 Tagen, jedoch max. 360 Tage) visumsfrei nach Deutschland einreisen, sofern Sie einen gültigen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Forschung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben. Hierfür muss vor der Einreise über das Welcome Center ein Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden, der innerhalb von max. 30 Tagen bearbeitet wird. Das BAMF stellt eine Bescheinigung aus, die den visumsfreien Aufenthalt für die Forschungsmobilität gestattet. Benötigt wird für den Antrag neben dem Aufenthaltstitel und Pass auch eine Aufnahmevereinbarung, ein Finanzierungsnachweis und ein Nachweis über die Krankenversicherung (i. d. R. die EHIC). Partner:innen können auch im Rahmen dieses Verfahrens mitreisen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Welcome Center.

 
 
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