Info für Hosts

Sie möchten einen internationalen Gast einladen oder eine:n
    internationale:n Wissenschaftler:in einstellen? Dann gibt es
    einige Dinge zu beachten. Dazu gehören die Exportkontrolle,
    Finanzierung, Beantragung von Visum und Aufenthaltstitel,
    administrative Schritte vor Ort, die Familiensituation,
    Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und vieles mehr. Das
    Welcome Center unterstützt Sie gerne in diesen Angelegenheiten.
    
    
    Besonders wichtig ist, dass Sie sich für einen zügigen und
    problemlosen Ablauf frühzeitig beim Welcome
    Center melden und Ihren internationalen Gast oder Ihre:n
    zukünftige:n Mitarbeiter:in an uns verweisen. Für unsere
    Services können sich die internationalen Forschenden hier anmelden. Die Exportkontrolle kann je
    nach Forschungsbereich, Nationalität, Heimatuni usw. mehrere
    Monate in Anspruch nehmen. Je nach Land sollten Sie außerdem
    für die Visumsbeantragung mit mindestens 2–6
    Monaten rechnen und auch die Wohnungssuche braucht in
    der Regel einige Zeit. Sollten Sie eine Unterbringung in einer
    der Gästewohnungen der Universität wünschen, ist der
    frühzeitige Kontakt aufgrund der hohen Anfrage/begrenzten
    Anzahl an Wohnungen besonders wichtig.
    
    
    Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:
Exportkontrolle
            
        
        Die Exportkontrolle muss für alle
        Nicht-EU-Staatsbürger:innen vorgenommen werden. Sollten
        sich Personen innerhalb der letzten fünf Jahre durchgängig
        in einem EU-Staat aufgehalten haben, reicht es in der
        Regel, wenn ein entsprechender Nachweis bei der
        Zollabteilung der Universität Siegen vorgelegt wird.
        Weitere Informationen zum Thema wie auch die entsprechenden
        Formulare finden Sie hier.
Finanzierung
            
        
        Sollte die/der internationale Wissenschaftler:in nicht an
        der Universität Siegen eingestellt werden, ist es ungemein
        wichtig zu prüfen, ob die Finanzierung für den gesamten
        Aufenthalt gedeckt ist. Auch bei einer Einstellung, die
        durch Drittmittel finanziert werden soll, bitten wir Sie
        darum sicherzugehen, dass ein Arbeitsvertrag nicht
        kurzfristig nach Arbeitsbeginn schon wieder auslaufen
        könnte. Dies würde nicht nur große Unsicherheiten auf
        Seiten der/des Forschenden hervorrufen, sondern kann auch
        aufenthaltsrechtliche Auswirkungen haben. Hier gilt auch zu
        beachten, dass vor Vertragsablauf frühzeitig geklärt ist,
        ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist oder nicht, damit
        im Zweifel genügend Zeit für die Suche nach einer anderen
        Anstellung bleibt.
        
        
        Bei einer Eigenfinanzierung achten Sie bitte darauf, dass
        den Personen >1.100 € pro Monat zur Verfügung stehen
        (mehr bei Aufenthalt mit Familie). Gegebenenfalls wird hier auch ein Sperrkonto benötigt. In solchen Fällen melden
        Sie sich in jedem Fall bei uns, damit wir mit der
        Ausländerbehörde in Kontakt treten und den genauen Betrag und die Vorgaben 
        prüfen lassen können.
Visumsunterlagen
            
        
        Für die Visumsbeantragung ist es häufig notwendig, dass ein
        Einladungsschreiben von der Universität Siegen vorgelegt
        wird. Hier sollten die folgenden Punkte aufgeführt werden:
        
        
        » Name und Geburtsdatum des Gastes
        
        » Dauer des Aufenthalts
        
        » Art der Finanzierung
        
        » Tätigkeit an der Universität, bzw. in der Arbeitsgruppe
        
        » Hinweis, dass sich eigenständig um Versicherungsschutz
        gekümmert werden muss
        
        → mit Arbeitsvertrag: ggf.
        Haftpflichtversicherung
        
        → ohne Arbeitsvertrag:
        Krankenversicherung, Laborversicherung (wo notwendig),
        Haftpflichtversicherung (ggf. auch in der Laborversicherung
        enthalten)
        
        
Bitte beachten Sie, dass ein Einladungsschreiben erst nach der Freigabe durch die Zollabteilung ausgestellt werden sollte.
        In vielen Fällen wird auch eine Aufnahmevereinbarung
        (Hosting Agreement) benötigt. Bitte beachten Sie, dass das
        Welcome Center die ausgefüllten Hosting
        Agreements inkl. exportkontrollrechtlicher Freigabe und
        Finanzierungsnachweis an den Kanzler zur
        Unterschrift weiterleitet.
Wohnungssuche
            
        
        Die Universität Siegen vermietet einige wenige möblierte
        Wohnungen im Artur-Woll-Haus. Aufgrund der hohen Anfrage
        sollten Sie sich frühzeitig beim Welcome Center melden,
        wenn Sie dort jemanden unterbringen möchten. Bitte beachten
        Sie auch, dass die Wohnungen in der Regel nur an
        promovierte Wissenschaftler:innen vermietet werden. Die
        Mindestmietdauer beträgt einen Monat, die Maximalmietdauer
        ein Jahr.
Arbeitsplatz
        
    
    Für die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes, Beantragung von
    Uni-Konten und (Chip-) Schlüsseln sowie allen fachlichen
    Angelegenheiten sind Sie selbst zuständig. Gerne beraten wir
    jedoch die internationalen Forschenden zur Beantragung einer
    Bibliothekskarte.

 
  0271/740-5044
 0271/740-5044 F-S 405
 F-S 405