Info für Hosts
Sie möchten einen internationalen Gast einladen oder eine:n
internationale:n Wissenschaftler:in einstellen? Dann gibt es
einige Dinge zu beachten. Dazu gehören die Exportkontrolle,
Finanzierung, Beantragung von Visum und Aufenthaltstitel,
administrative Schritte vor Ort, die Familiensituation,
Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und vieles mehr. Das
Welcome Center unterstützt Sie gerne in diesen Angelegenheiten.
Besonders wichtig ist, dass Sie sich für einen zügigen und
problemlosen Ablauf frühzeitig beim Welcome
Center melden und Ihren internationalen Gast oder Ihre:n
zukünftige:n Mitarbeiter:in an uns verweisen. Für unsere
Services können sich die internationalen Forschenden hier anmelden. Die Exportkontrolle kann je
nach Forschungsbereich, Nationalität, Heimatuni usw. mehrere
Monate in Anspruch nehmen. Je nach Land sollten Sie außerdem
für die Visumsbeantragung mit mindestens 2–6
Monaten rechnen und auch die Wohnungssuche braucht in
der Regel einige Zeit. Sollten Sie eine Unterbringung in einer
der Gästewohnungen der Universität wünschen, ist der
frühzeitige Kontakt aufgrund der hohen Anfrage/begrenzten
Anzahl an Wohnungen besonders wichtig.
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:
Exportkontrolle
Die Exportkontrolle muss für alle
Nicht-EU-Staatsbürger:innen vorgenommen werden. Sollten
sich Personen innerhalb der letzten fünf Jahre durchgängig
in einem EU-Staat aufgehalten haben, reicht es in der
Regel, wenn ein entsprechender Nachweis bei der
Zollabteilung der Universität Siegen vorgelegt wird.
Weitere Informationen zum Thema wie auch die entsprechenden
Formulare finden Sie hier.
Finanzierung
Sollte die/der internationale Wissenschaftler:in nicht an
der Universität Siegen eingestellt werden, ist es ungemein
wichtig zu prüfen, ob die Finanzierung für den gesamten
Aufenthalt gedeckt ist. Auch bei einer Einstellung, die
durch Drittmittel finanziert werden soll, bitten wir Sie
darum sicherzugehen, dass ein Arbeitsvertrag nicht
kurzfristig nach Arbeitsbeginn schon wieder auslaufen
könnte. Dies würde nicht nur große Unsicherheiten auf
Seiten der/des Forschenden hervorrufen, sondern kann auch
aufenthaltsrechtliche Auswirkungen haben. Hier gilt auch zu
beachten, dass vor Vertragsablauf frühzeitig geklärt ist,
ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist oder nicht, damit
im Zweifel genügend Zeit für die Suche nach einer anderen
Anstellung bleibt.
Bei einer Eigenfinanzierung achten Sie bitte darauf, dass
den Personen >1.100 € pro Monat zur Verfügung stehen
(mehr bei Aufenthalt mit Familie). Gegebenenfalls wird hier auch ein Sperrkonto benötigt. In solchen Fällen melden
Sie sich in jedem Fall bei uns, damit wir mit der
Ausländerbehörde in Kontakt treten und den genauen Betrag und die Vorgaben
prüfen lassen können.
Visumsunterlagen
Für die Visumsbeantragung ist es häufig notwendig, dass ein
Einladungsschreiben von der Universität Siegen vorgelegt
wird. Hier sollten die folgenden Punkte aufgeführt werden:
» Name und Geburtsdatum des Gastes
» Dauer des Aufenthalts
» Art der Finanzierung
» Tätigkeit an der Universität, bzw. in der Arbeitsgruppe
» Hinweis, dass sich eigenständig um Versicherungsschutz
gekümmert werden muss
→ mit Arbeitsvertrag: ggf.
Haftpflichtversicherung
→ ohne Arbeitsvertrag:
Krankenversicherung, Laborversicherung (wo notwendig),
Haftpflichtversicherung (ggf. auch in der Laborversicherung
enthalten)
Bitte beachten Sie, dass ein Einladungsschreiben erst nach der Freigabe durch die Zollabteilung ausgestellt werden sollte.
In vielen Fällen wird auch eine Aufnahmevereinbarung
(Hosting Agreement) benötigt. Bitte beachten Sie, dass das
Welcome Center die ausgefüllten Hosting
Agreements inkl. exportkontrollrechtlicher Freigabe und
Finanzierungsnachweis an den Kanzler zur
Unterschrift weiterleitet.
Wohnungssuche
Die Universität Siegen vermietet einige wenige möblierte
Wohnungen im Artur-Woll-Haus. Aufgrund der hohen Anfrage
sollten Sie sich frühzeitig beim Welcome Center melden,
wenn Sie dort jemanden unterbringen möchten. Bitte beachten
Sie auch, dass die Wohnungen in der Regel nur an
promovierte Wissenschaftler:innen vermietet werden. Die
Mindestmietdauer beträgt einen Monat, die Maximalmietdauer
ein Jahr.
Arbeitsplatz
Für die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes, Beantragung von
Uni-Konten und (Chip-) Schlüsseln sowie allen fachlichen
Angelegenheiten sind Sie selbst zuständig. Gerne beraten wir
jedoch die internationalen Forschenden zur Beantragung einer
Bibliothekskarte.