Visum und Einreise

Je nach Nationalität benötigen Sie für die Einreise und den
    Aufenthalt in Deutschland ein Visum. Ein wichtiger Schritt bei
    der Planung Ihres Aufenthalts in Siegen ist es daher, zu
    prüfen, ob Sie ein Visum benötigen und es zu beantragen.
    
    
    Wichtige Dinge, die Sie beachten sollten:
    
    
    »
    Ihr Visum hat direkten Einfluss auf die Art der
    Aufenthaltserlaubnis, die Sie beantragen können.
    
    »
    Je nachdem, in welchem Land Sie sich befinden, kann die
    Beantragung des Visums recht langwierig und mit langen
    Wartezeiten verknüpft sein.
    
    »
    Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig alle Dokumente
    zusammen haben.
    
    »
    Reisen Sie nicht mit einem Schengen-Visum
    ein, wenn Sie sich länger als 90 Tage aufhalten möchten oder
    einen Arbeitsvertrag in Deutschland haben!
    
    » Prüfen Sie unbedingt,
    welchen Krankenversicherungsschutz Sie brauchen werden.
    
    
    Bitte beachten Sie: Die
    hier angegebenen Informationen sind keinesfalls vollständig
    oder rechtsverbindlich.
    
    Die Anforderungen können sich je nach Ihrem Heimatland und
    Ihrer persönlichen Situation ändern. Bitte setzen Sie sich mit
    der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vor Ort in
    Verbindung.
Benötige ich ein Visum?
            
        
        »
        Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates sind
        oder aus Island, Liechtenstein oder Norwegen kommen,
        benötigen Sie weder ein Visum
        noch
        eine Aufenthaltserlaubnis.
        
        »
        Wenn Sie aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der
        Republik Korea, Neuseeland, der Schweiz oder den USA
        kommen, brauchen Sie kein Visum,
        müssen
        jedoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bitte beachten
        Sie hier ebenfalls, dass Sie in der Regel keiner
        Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen, bis Sie die
        Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.
        
        »
        Wenn Sie nicht aus einem der oben genannten Länder kommen,
        benötigen Sie ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis.
        
        
        Sie können die Bestimmungen für Ihr Land hier nachlesen (bitte beachten Sie die
        Fußnoten).
Welche Arten von Visum
            gibt es?
            
        
        Wie bereits erwähnt, ist das Schengen-Visum
        eher restriktiv und für viele Forschende nicht geeignet, da
        diese Art von Visum für touristische Zwecke, Besuche und
        Geschäftsreisen gedacht ist und nicht in ein
        nationales Visum umgewandelt oder verlängert werden kann.
        
        
        Das Nationale
        Visum ist geeignet, wenn Sie entweder eine
        Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen wollen, für mehr
        als 90 Tage kommen oder nicht zu touristischen Zwecken hier
        sind. Wenn Sie angekommen sind und die ersten
        administrativen Schritte durchlaufen haben, können Sie mit
        einem Nationalen Visum eine Aufenthaltserlaubnis
        beantragen. Da die Art des Nationalen Visums direkt mit der
        Art der Art der Aufenthaltserlaubnis verknüpft ist,
        die Sie erhalten werden, stellen Sie bitte sicher, dass Sie
        die am besten geeignete Art von Visum beantragen.
        
        
        Sollten Sie bereits einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der
        Forschung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat besitzen und
        nur für einen Aufenthalt von max. 180 Tagen nach Siegen
        kommen wollen, können Sie über das REST-Verfahren
        visumsfrei einreisen. Weitere Informationen zum REST-Antrag
        finden Sie unten auf der Seite.
Welche Dokumente benötige
            ich?
            
        
        In der Regel benötigen Sie unter anderem die folgenden
        Dokumente:
        
        
        »
        Gültiger Reisepass
        
        »
        Nachweis über die geplante Tätigkeit (z. B.
        Einladungsschreiben, Betreuungsschreiben, Bestätigung oder
        Arbeitsvertrag, Zuwendungsbescheid)
        
        »
        Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, falls nicht
        durch eines der oben genannten Dokumente abgedeckt
        
        »
        Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes
        
        »
        Informationen zur Unterkunft in Deutschland
        
        »
        Gültiges Antragsformular
        
Meine Familie möchte mich
            begleiten. Was muss ich beachten?
            
        
        Bitte achten Sie darauf, dass Sie den/die
        Visumantrag/-anträge für Ihr(e) Familienmitglied(er) früh
        genug stellen, möglichst zusammen mit Ihrem eigenen Antrag.
        
        
        Damit bestimmte Dokumente in Deutschland akzeptiert und
        anerkannt werden, benötigen Sie unter Umständen eine
        beglaubigte Übersetzung ins Deutsche und, je nachdem in
        welchem Land Sie leben, eine sogenannte Apostille oder
        Legalisation. Wir empfehlen Ihnen, alle Dokumente vor der
        Abreise aus Ihrem Heimatland in Ordnung zu bringen. Weitere
        Informationen finden Sie hier.
REST-Verfahren
            
        
        Über das REST-Verfahren können Sie für kurzfristige
        Mobilitäten (in der Regel 180 Tage innerhalb von 360 Tagen,
        jedoch max. 360 Tage) visumsfrei nach Deutschland
        einreisen, sofern Sie einen gültigen Aufenthaltstitel zum
        Zwecke der Forschung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
        haben. Hierfür muss vor der Einreise
        über das Welcome Center
        ein Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
        (BAMF) gestellt werden, der innerhalb von max. 30 Tagen
        bearbeitet wird. Das BAMF stellt eine Bescheinigung aus,
        die den visumsfreien Aufenthalt für die Forschungsmobilität
        gestattet. Benötigt wird für den Antrag neben dem
        Aufenthaltstitel und Pass auch eine Aufnahmevereinbarung,
        ein Finanzierungsnachweis und ein Nachweis über die
        Krankenversicherung (i. d. R. die EHIC). Partner:innen
        können auch im Rahmen dieses Verfahrens mitreisen. Für
        weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Welcome
        Center.

 
  0271/740-5044
 0271/740-5044 F-S 405
 F-S 405