Visum und Einreise
Je nach Nationalität benötigen Sie für die Einreise und den
Aufenthalt in Deutschland ein Visum. Ein wichtiger Schritt bei
der Planung Ihres Aufenthalts in Siegen ist es daher, zu
prüfen, ob Sie ein Visum benötigen und es zu beantragen.
Wichtige Dinge, die Sie beachten sollten:
»
Ihr Visum hat direkten Einfluss auf die Art der
Aufenthaltserlaubnis, die Sie beantragen können.
»
Je nachdem, in welchem Land Sie sich befinden, kann die
Beantragung des Visums recht langwierig und mit langen
Wartezeiten verknüpft sein.
»
Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig alle Dokumente
zusammen haben.
»
Reisen Sie nicht mit einem Schengen-Visum
ein, wenn Sie sich länger als 90 Tage aufhalten möchten oder
einen Arbeitsvertrag in Deutschland haben!
» Prüfen Sie unbedingt,
welchen Krankenversicherungsschutz Sie brauchen werden.
Bitte beachten Sie: Die
hier angegebenen Informationen sind keinesfalls vollständig
oder rechtsverbindlich.
Die Anforderungen können sich je nach Ihrem Heimatland und
Ihrer persönlichen Situation ändern. Bitte setzen Sie sich mit
der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vor Ort in
Verbindung.
Benötige ich ein Visum?
»
Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates sind
oder aus Island, Liechtenstein oder Norwegen kommen,
benötigen Sie weder ein Visum
noch
eine Aufenthaltserlaubnis.
»
Wenn Sie aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der
Republik Korea, Neuseeland, der Schweiz oder den USA
kommen, brauchen Sie kein Visum,
müssen
jedoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bitte beachten
Sie hier ebenfalls, dass Sie in der Regel keiner
Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen, bis Sie die
Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.
»
Wenn Sie nicht aus einem der oben genannten Länder kommen,
benötigen Sie ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis.
Sie können die Bestimmungen für Ihr Land hier nachlesen (bitte beachten Sie die
Fußnoten).
Welche Arten von Visum
gibt es?
Wie bereits erwähnt, ist das Schengen-Visum
eher restriktiv und für viele Forschende nicht geeignet, da
diese Art von Visum für touristische Zwecke, Besuche und
Geschäftsreisen gedacht ist und nicht in ein
nationales Visum umgewandelt oder verlängert werden kann.
Das Nationale
Visum ist geeignet, wenn Sie entweder eine
Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen wollen, für mehr
als 90 Tage kommen oder nicht zu touristischen Zwecken hier
sind. Wenn Sie angekommen sind und die ersten
administrativen Schritte durchlaufen haben, können Sie mit
einem Nationalen Visum eine Aufenthaltserlaubnis
beantragen. Da die Art des Nationalen Visums direkt mit der
Art der Art der Aufenthaltserlaubnis verknüpft ist,
die Sie erhalten werden, stellen Sie bitte sicher, dass Sie
die am besten geeignete Art von Visum beantragen.
Sollten Sie bereits einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der
Forschung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat besitzen und
nur für einen Aufenthalt von max. 180 Tagen nach Siegen
kommen wollen, können Sie über das REST-Verfahren
visumsfrei einreisen. Weitere Informationen zum REST-Antrag
finden Sie unten auf der Seite.
Welche Dokumente benötige
ich?
In der Regel benötigen Sie unter anderem die folgenden
Dokumente:
»
Gültiger Reisepass
»
Nachweis über die geplante Tätigkeit (z. B.
Einladungsschreiben, Betreuungsschreiben, Bestätigung oder
Arbeitsvertrag, Zuwendungsbescheid)
»
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, falls nicht
durch eines der oben genannten Dokumente abgedeckt
»
Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes
»
Informationen zur Unterkunft in Deutschland
»
Gültiges Antragsformular
Meine Familie möchte mich
begleiten. Was muss ich beachten?
Bitte achten Sie darauf, dass Sie den/die
Visumantrag/-anträge für Ihr(e) Familienmitglied(er) früh
genug stellen, möglichst zusammen mit Ihrem eigenen Antrag.
Damit bestimmte Dokumente in Deutschland akzeptiert und
anerkannt werden, benötigen Sie unter Umständen eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche und, je nachdem in
welchem Land Sie leben, eine sogenannte Apostille oder
Legalisation. Wir empfehlen Ihnen, alle Dokumente vor der
Abreise aus Ihrem Heimatland in Ordnung zu bringen. Weitere
Informationen finden Sie hier.
REST-Verfahren
Über das REST-Verfahren können Sie für kurzfristige
Mobilitäten (in der Regel 180 Tage innerhalb von 360 Tagen,
jedoch max. 360 Tage) visumsfrei nach Deutschland
einreisen, sofern Sie einen gültigen Aufenthaltstitel zum
Zwecke der Forschung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
haben. Hierfür muss vor der Einreise
über das Welcome Center
ein Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) gestellt werden, der innerhalb von max. 30 Tagen
bearbeitet wird. Das BAMF stellt eine Bescheinigung aus,
die den visumsfreien Aufenthalt für die Forschungsmobilität
gestattet. Benötigt wird für den Antrag neben dem
Aufenthaltstitel und Pass auch eine Aufnahmevereinbarung,
ein Finanzierungsnachweis und ein Nachweis über die
Krankenversicherung (i. d. R. die EHIC). Partner:innen
können auch im Rahmen dieses Verfahrens mitreisen. Für
weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Welcome
Center.