PRAKTIKUMSKRÄFTE

Für Studierende
Sie möchten im Rahmen eines Bachelor- oder Masterstudium praktische Erfahrung an der Universität Siegen sammeln? Dann prüfen Sie, ob diese Rahmenbedingungen auf Sie zutreffen.
Zeitraum | Praktikum | Einschreibung |
bis zu 12 Wochen (90 Tage) | ja | nein |
6 Monate (z.b. Erasmus) | ja | ja |
4 - 6 Monaten | nicht möglich | - |
Bitte beachten Sie, dass Aufenthalte zwischen 4 und 6 Monaten nicht möglich sind.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen eine institutionelle Finanzierungsquelle vorweisen. Das bedeutet, dass Sie ein Stipendium (z.B. RISE/WIESE, DAAD, Stiftungen) nachweisen müssen. Selbstzahler*innen können wir aus gesetzlichen Gründen nicht aufnehmen.
- Außerdem müssen Sie für die gesamte Dauer des Aufenthalts an Ihrer Heimathochschule eingeschrieben sein.
Bitte bewerben Sie sich auf unserer online Plattform MoveOn
Danach wird Ihre Bewerbung an den entsprechenden Lehrstuhl weitergeleitet.
Nach der Zusage muss das sogenannte "Visiting Student Agreement" (VSA) ausgefüllt und unterschrieben werden.
Das VSA wird vom Studierenden, dem Lehrstuhl und dem International Office unterschrieben.
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann ein Aufenthalt offiziell beginnen.
Hinweis Versicherung: Bitte denken Sie an einen ausreichenden Versicherungsschutz. Wir empfehlen eine kombinierte Kranken- Unfall- und Haftversicherung. Auf der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes(DAAD) finden Sie z.B. weitere Informationen zum Thema Versicherung. Zudem raten wir Ihnen eine sogenannte Laborversicherung abzuschließen, falls Sie in einem Labor arbeiten werden.
Zum Abschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die praktischen Erfahrungen Ihres Aufenthalts.
Für Lehrstühle
Sie möchten internationalen Bachelor- und Master-Studierenden ermöglichen praktische Erfahrungen in Ihrer Arbeitsgruppe in Siegen zu sammeln? Dann lesen Sie sich sorgfältig die unten-stehenden Informationen durch. Da sogenannte Forschungs- oder Sommerpraktika nicht vergütungsfrei erfolgen können, haben das International Office (IO) und das Personaldezernat einen rechtssicheren Prozess gestaltet, der praktische Erfahrungen unter fixen Rahmenbedingungen ermöglicht:
Zeitraum | Praktikum | Einschreibung |
bis zu 12 Wochen (90 Tage) | ja | nein |
6 Monate (z.b. Erasmus) | ja | ja |
4 - 6 Monaten | nicht möglich | - |
Bitte beachten Sie, dass Promovierende nicht als Visiting Students aufgenommen werden können.
Ablauf und Zeitplanung:
Bitte planen Sie ausrechend Zeit für die Vorbereitung ein. Bitte beachten Sie folgende Fristen bei der Meldung beim International Office:
• spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Aufenthalt, für Aufenthalte von bis max. 12 Wochen/ 90 Tage.
• spätestens 6 Monate vor dem geplanten Aufenthalt, falls internationale Studierende für ein bis max. zwei Semester eingeschrieben werden sollen.
Hier finden Sie den Prozessablauf. 
Rechtliche Grundlagen:
Praktika könnengrundsätzlich nicht vergütungsfrei erfolgen.
Nach §§ 26, 17 Abs. 1 S. 1 BBiG ist Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Gesetzes handelt, eine angemessene Vergütung zu zahlen. Nach §§ 1, 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 MiLoG besteht sogar ein Anspruch auf Mindestlohn, wenn es sich nicht entweder um ein Pflichtpraktikum im Sinne der Studienordnung, ein studienbegleitendes oder der Orientierung vor Aufnahme eines Studiums dienliches Praktikum handelt.
Um rechtssicher einen freiwilligen, untersemestriger Forschungsaufenthalt (von bis zu 12 Wochen / 90 Tagen) zu ermöglichen, muss dieser über ein Stipendium (internes oder externes) finanziert werden. Zudem muss ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen.
