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Datenvernichtung

Wenn eine Festplatte entsorgt werden soll, ist es wichtig, dass die darauf befindlichen Daten sicher gelöscht werden. Ein gewöhnliches Löschen reicht allerdings nicht aus, denn beim Löschen werden nicht die Daten, sondern nur die Verweise auf die Daten in der Verzeichnisstruktur der Festplatte gelöscht und der Platz somit zum Überschreiben freigegeben. Wenn die Dateien nicht überschrieben werden, können diese mit einfachen Tools ausgelesen und wiederhergestellt werden. Auch das vollständige Formatieren der Festplatte kann nicht als sicheres Löschverfahren empfohlen werden, denn auch hierbei wird die Dateisystemstruktur neu angelegt und die digitalen Daten bleiben weiterhin auf dem Datenträger.


Sicheres Löschen

Möchte man die Daten unwiderruflich also sicher löschen, sollte der Datenträger mehrmals überschrieben werden. Bei Festplatten empfiehlt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik das 7-fache Überschreiben. Die Festplatte ist danach auch weiterhin in vollem Umfang einsatzfähig. Dazu gibt es entsprechende Software, die unter anderem auch als Freeware zur Verfügung steht.

Das sichere Löschen ist nur bei noch funktionsfähigen Datenträgern, die dies auch unterstützen wie Festplatten und CD/DVD-RWs anwendbar.


Datenträgervernichtung


Die Universität Siegen bietet die Möglichkeit alte Datenträger jeglicher Form (Festplatten, Bänder, Disketten, CDs, USB-Sticks etc.) sicher zu vernichten. Hierbei werden die Datenträger durch einen sog. Shredder physisch zerstört. Dies ist die sicherste und einfachste Variante um vertrauliche Daten auf alten Datenträgern vollständig zu löschen. Die Datenträgervernichtung erfolgt durch die ETI-Werkstatt und der Ansprechpartner ist Herr Stefan Zamponi. (https://www.uni-siegen.de/nt/service/werkstatt/hoe.html)


Stefan Zamponi
Werkstattleiter
Staatlich geprüfter Techniker
Telefon: 0271 740 - 4567
Ort: Campus Hölderlin, H-G 104
Email: stefan.zamponi@uni-siegen.de


Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass die Löschung, Vernichtung und Entsorgung von alten Datenträgern im Rahmen der Datenschutzverordnung der Universität Siegen als eine Mindestmaßnahme von allen Organisationseinheiten der Universität Siegen einzuhalten ist.

 
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