Aktuelle Regelungen zum Übergangsbetrieb
Während der Zeit des Übergangsbetriebes stellt das Dekanat der Fakultät IV sicher, dass der Dienstbetrieb im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aufrechterhalten wird. Für die Zeit bis zunächst 7.6.2020 gelten folgende Regelungen:
Die Regelungen finden Sie hier.