Webex Info-Veranstaltung
Erasmus+: Studium, Praktikum & Kurzaufenthalte
Mittwoch, 14. Juni 2023,
9.00 – 10.30 Uhr
Anmeldung unter: outgoing@zv.uni-siegen.de
PROMOVIERENDE
ERASMUS+ Kurzzeit-Doktorandenmobilität
Die Erasmus+ Programmgeneration 2021 - 2027 ermöglicht eine flexiblere physische Mobilitätsdauer, um den unterschiedlichen Lern- und Ausbildungsbedürfnissen von Doktorandinnen und Doktoranden besser gerecht zu werden und um sicherzustellen, dass das Programm allen Promovierenden unabhängig von Herkunft, Lebensumständen, Studienfächern und Studienniveau zugänglich ist.
Erasmus+ Kurzzeit-Doktorandenmobilität
Pilotphase Sommersemester 2023
Eine neue Aufenthaltsform, die sog. Erasmus+ Kurzzeit-Doktorandenmobilität, ermöglicht Förderungen von Kurzzeitaufenthalten (5-30 Tage) an Partneruniversitäten in Erasmus+ Programmländern. Es besteht die Möglichkeit, den physischen Aufenthalt der Kurzzeit-Mobilität um eine virtuelle Lernkomponente (optional) zu ergänzen.
Fördermöglichkeiten
Für Kurzzeit-Doktorandenmobilitäten existieren folgende Fördermöglichkeiten:
- Tag 1-14: 70 EUR /Tag
- Tag 15-30: 50 EUR /Tag
- Die Erasmus+ Kurzzeit-Mobilität muss an einer Partneruniversität der Universität Siegen in einem der folgend genannten Erasmus+ Programmländer stattfinden: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern.
Top-Up Grünes Reisen
Für Auslandsaufenthalte ermöglicht "Green Travel" einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für Promovierende, die nachhaltig reisen und für den überwiegenden Teil der Hin- und Rückreise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzen.
Top-Up Geringere Chancen
Promovierende mit einem GdB über 20 oder chronischer Krankheit und Promovierende, die mit Kind/Kindern ins Ausland reisen, können den Aufstockungsbetrag für Geringere Chancen beantragen.
Voraussetzungen
Für eine Erasmus+ Förderung müssen die folgenden Voraussetzungen von teilnehmenden Promovierenden erfüllt sein:
- Promovierende müssen an der Universität Siegen immatrikuliert sein.
- Die Kurzzeit-Mobilität muss an einer Partneruniversität der Universität Siegen in einem der unter Fördermöglichkeiten aufgelisteten Erasmus+ Programmländer stattfinden.
- Die Dauer des physischen Aufenthalts muss zwischen 5 und 30 Tagen betragen.
- Die physische Komponente muss erfolgreich abgeschlossen werden.
- Der gesamte Aufenthalt muss sorgfältig dokumentiert werden (siehe unten: Erasmus+ Dokumente).
Bewerbungsablauf
- Promovierende suchen auf der Mobilitätsplattform MoveOn nach einer Partneruniversität in einem Erasmus+ Programmland (welche Länder auswahlfähig sind, zeigt die Auflistung unter Fördermöglichkeiten).
- Sobald eine passende Aufenthaltsmöglichkeit gefunden wurde, kontaktieren Promovierende die Koordinatorin für Erasmus+ Kurzzeitmobilitäten via E-Mail.
- Ist der Aufenthaltswunsch im Rahmen der Erasmus+ Kurzzeitmobilität förderfähig, registrieren sich Promovierende über MoveOn und bewerben sich damit bei der Abteilung International Student Affairs um die Erasmus+ Förderung.
Bewerbungsunterlagen:

- Letter of Acceptance der Gastinstitution
- Studienbescheinigung der Universität Siegen
- Lebenslauf (ausschließlich in englischer Sprache)
- Motivationsschreiben (ausschließlich in englischer Sprache)
Erasmus+ Dokumente
Promovierende, die an einer durch Erasmus+ geförderten Kurzzeit-Doktorandenmobilität teilnehmen, müssen den Aufenthalt nach EU-Vorgabe dokumentieren:
Vor dem Aufenthalt:
- Letter of Acceptance der Gastinstitution
- Learning Agreement
- für Aufenthalte über 14 Tage: Online Language Support (OLS) Spracheinstufungstest
- falls zutreffend: Grünes Reisen - Ehrenwörtliche Erklärung
- Grant Agreement (wird ausgestellt, sobald alle Unterlagen vorliegen)
Nach dem Aufenthalt:
- Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Stay)
- Transcript of Records
- Anerkennungsnachweis
- Participant Report (EU)
Rückzahlung der Erasmus+ Förderung
Rückzahlungsfälle
- Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
- Wenn der Aufenthalt nicht, wie im Grant Agreement vereinbart, angetreten oder aber vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Rückzahlungsverfahren
- Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.
- Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das ein Mahnverfahren einleitet. Nach einer Mahnung mit kurzer Frist wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.