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Rechtliche Rahmenbedingungen

Erfindungen und Patente von Arbeitnehmern sind gesetzlich geregelt. Neben dem Patentgesetz (PatG) gilt auch das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG), das die Rechte und Pflichten der Beteiligten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, festlegt. Die gesetzlichen Bestimmungen werden ergänzt durch eine Patent- und Verwertungsstrategie, die sich die Universität Siegen im Jahr 2013 gegeben hat. In den folgenden Abschnitten finden Sie Informationen über die wichtigsten gesetzlichen Pflichten und Rechte aller Beteiligten sowie über die ergänzenden Leistungen der Universität Siegen.