Gesetze
Nachfolgend sind wichtige Bundes- und Landesgesetze (wie
z.B. Wissenschaftszeitvertragsgesetz
(WissZeitVG), Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
etc.) in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Gesetz zur Regelung des
Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den
Ländern
Das
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit enthält unter anderem Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere zur Elternzeit und dem neu geschaffenen Elterngeld.
Mit der
Datenschutz-Grundverordnung der
Europäischen Union werden seit dem 25. Mai 2018 die Regeln
zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche
Stellen und private Unternehmen EU-weit vereinheitlicht.
Gesetz
über die Hochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Informationen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) mit aktuellen Erläuterungen.
Das
Hochschulrahmengesetz wurde zur Regelung
des Hochschulwesens in der Bundesrepublik Deutschland
erlassen.
Gesetz über die Beamtinnen und Beamten
des Landes Nordrhein-Westfalen
Beamtenversorgungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen
Besoldungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen
Personalvertretungsgesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen
Der
Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst der Länder regelt Vergütung,
Urlaub, Kündigung, Nebentätigkeit, Arbeitszeit etc. für
Beschäftigte im Angestelltenverhältnis. Der § 40 enthält
die Sonderregelungen für Hochschulen und
Forschungseinrichtungen.
Das
Gesetz über Teilzeitarbeit und
befristete Arbeitsverträge regelt die
Befristungsgrundlagen aller befristeten Beschäftigungen,
also auch die in der Wissenschaft. Es kann alternativ oder
additiv zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz angewendet
werden für z.B. Projekte, Vertretungen o.ä.
Das
Gesetz über befristete
Arbeitsverträge in der Wissenschaft regelt die
Befristungen ausschließlich im wissenschaftlichen Bereich.
Ihm kann man als wissenschaftlich beschäftigte Person
entnehmen, welche gesetzlichen Vertragslaufzeiten
Doktoranden oder Post-Docs haben, welche Beschäftungszeiten
angerechnet werden und welche Tatbestände Verlängerungen
bewirken.