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Gesetze

Nachfolgend sind wichtige Bundes- und Landesgesetze (wie z.B. Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) etc.) in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit enthält unter anderem Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere zur Elternzeit und dem neu geschaffenen Elterngeld.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union werden seit dem 25. Mai 2018 die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen und private Unternehmen EU-weit vereinheitlicht.

Hochschulgesetz (HG)

Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Informationen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) mit aktuellen Erläuterungen.

Hochschulrahmengesetz (HRG)

Das Hochschulrahmengesetz wurde zur Regelung des Hochschulwesens in der Bundesrepublik Deutschland erlassen.

Landesbeamtengesetz (LBG NRW)

Gesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen

Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW)

Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW)

Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)

Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder regelt Vergütung, Urlaub, Kündigung, Nebentätigkeit, Arbeitszeit etc. für Beschäftigte im Angestelltenverhältnis. Der § 40 enthält die Sonderregelungen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge regelt die Befristungsgrundlagen aller befristeten Beschäftigungen, also auch die in der Wissenschaft. Es kann alternativ oder additiv zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz angewendet werden für z.B. Projekte, Vertretungen o.ä.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft regelt die Befristungen ausschließlich im wissenschaftlichen Bereich. Ihm kann man als wissenschaftlich beschäftigte Person entnehmen, welche gesetzlichen Vertragslaufzeiten Doktoranden oder Post-Docs haben, welche Beschäftungszeiten angerechnet werden und welche Tatbestände Verlängerungen bewirken.
 
 
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