Gesetze
Nachfolgend sind wichtige Bundes- und Landesgesetze (wie
z.B. Wissenschaftszeitvertragsgesetz
(WissZeitVG), Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
etc.) in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
    Gesetz zur Regelung des
    Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den
    Ländern
 
Das 
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit enthält unter anderem Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere zur Elternzeit und dem neu geschaffenen Elterngeld.
 
    Mit der
    
Datenschutz-Grundverordnung der
    Europäischen Union werden seit dem 25. Mai 2018 die Regeln
    zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche
    Stellen und private Unternehmen EU-weit vereinheitlicht.
 
    Gesetz
    über die Hochschulen des Landes
    Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Informationen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) mit aktuellen Erläuterungen.
 
    Das
    
Hochschulrahmengesetz wurde zur Regelung
    des Hochschulwesens in der Bundesrepublik Deutschland
    erlassen.
 
    Gesetz über die Beamtinnen und Beamten
    des Landes Nordrhein-Westfalen
 
    Beamtenversorgungsgesetz für das Land
    Nordrhein-Westfalen
 
    Besoldungsgesetz für das Land
    Nordrhein-Westfalen
 
    Personalvertretungsgesetz für das
    Land Nordrhein-Westfalen
 
    Der 
Tarifvertrag für den
    öffentlichen Dienst der Länder regelt Vergütung,
    Urlaub, Kündigung, Nebentätigkeit, Arbeitszeit etc. für
    Beschäftigte im Angestelltenverhältnis. Der § 40 enthält
    die Sonderregelungen für Hochschulen und
    Forschungseinrichtungen.
 
    Das 
Gesetz über Teilzeitarbeit und
    befristete Arbeitsverträge regelt die
    Befristungsgrundlagen aller befristeten Beschäftigungen,
    also auch die in der Wissenschaft. Es kann alternativ oder
    additiv zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz angewendet
    werden für z.B. Projekte, Vertretungen o.ä.
 
    Das 
Gesetz über befristete
    Arbeitsverträge in der Wissenschaft regelt die
    Befristungen ausschließlich im wissenschaftlichen Bereich.
    Ihm kann man als wissenschaftlich beschäftigte Person
    entnehmen, welche gesetzlichen Vertragslaufzeiten
    Doktoranden oder Post-Docs haben, welche Beschäftungszeiten
    angerechnet werden und welche Tatbestände Verlängerungen
    bewirken.