Informationen zur Masterarbeit im M.Sc. Digital Public Health

Voraussetzungen zur Masterarbeit
Zur Masterprüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen gemäß § 13 RPO-M erfüllt und mind. 60 Leistungspunkten erworben hat (FPO-M DPH §11 Abs. 2). |

Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit
Sobald die Zulassungsvoraussetzungen nach § 11 Absatz 2 erfüllt sind, kann die Masterarbeit jederzeit angemeldet werden; spätestens bis 4 Wochen vor dem gewünschten Bearbeitungsbeginn. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular per E-Mail an das phil: Prüfungsamt. Der Eingang des Antrags wird per E-Mail bestätigt und die Zulassung ca. eine Woche vor dem Schreibbeginn an Ihre studentische Mailadresse verschickt. |

Bearbeitungszeitraum / Erkrankung / Rücktritt
Für die Bearbeitung der Masterarbeit stehen Ihnen 6 Monate zur Verfügung. Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. In diesem Fall muss ein neues Thema gestellt werden. Die Schreibzeit kann bei Erkrankung verlängert werden. Die Erkrankung ist dem phil: Prüfungsamt durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Dieses können Sie per E-Mail schicken. Bitte beachten Sie, dass wir keine Atteste über Ihre Krankenkasse abrufen können! Ein Rücktritt von der Masterarbeit ist nur aus triftigen Gründen möglich. Der schriftliche Antrag auf Rücktritt von der Masterarbeit muss spätestens einen Tag vor Ablauf der Bearbeitungsfrist vorgelegt und durch detaillierte Nachweise glaubhaft gemacht werden. Erkennt der Prüfungsausschuss diese Gründe an, gilt die Masterarbeit als nicht unternommen. Hierüber erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. |

Formalia der Masterarbeit
Der Umfang der Masterarbeit soll 100 Seiten (ohne Verzeichnisse und Anhänge) in der Regel nicht überschreiten. Eine größere Abweichung des Umfangs (mehr als +/- 10%) kann von den Gutachter*innen in die Bewertung einbezogen werden. Der Masterarbeit ist eine schriftliche Erklärung hinzuzufügen, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt, sowie Zitate kenntlich gemacht wurden. "Ich versichere, dass ich die schriftliche Ausarbeitung selbstständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach (inkl. Übersetzungen) anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle (einschließlich des World Wide Web sowie anderer elektronischer Datensammlungen) deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Dies gilt auch für angefügte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Insbesondere versichere ich, dass ich alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken sowie die Verwendung KI-basierter Textgeneratoren als solche kenntlich gemacht habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass die nachgewiesene Unterlassung der Herkunftsangabe als versuchte Täuschung gewertet wird." Es müssen zwei gebundene Exemplare (keine Spiral- oder Klemmheftung) der Masterarbeit fristgerecht beim phil: Prüfungsamt eingehen. Bei Postversand gilt der Poststempel. Zusätzlich schicken Sie bitte Ihre Abschlussarbeit als PDF (unterschriebene Plagiatserklärung nicht vergessen) spätestens am Abgabetermin an Ihre*n Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt. |

Abgabe der Masterarbeit
Das Prüfungsamt leitet Ihre Abschlussarbeit an die Gutachter*innen weiter, die innerhalb von 8 Wochen die Gutachten erstellen. Schicken Sie dazu Ihre Abschlussarbeit als PDF-Datei spätestens am Abgabetag per Mail an Ihre*n zuständige*n Sachbearbeiter*in im phil: Prüfungsamt. Diese PDF-Datei muss in die Arbeit eingefügt eine Erklärung gem. § 11 Abs. 6 der FPO-M DPH enthalten und von Ihnen unterschrieben sein (eingescannte Unterschrift). Zusätzlich müssen Sie am gleichen Tag die beiden Papierexemplare in die Post geben und an folgende Postanschrift schicken: Universität Siegen Wenn Sie den Gutachtenden weitere Daten zur Verfügung stellen möchten, können Sie den Druckexemplaren einen gesonderten Datenträger (USB-Stick) hinzufügen. Als Alternative zum Postweg können Sie die gedruckten Exemplare Ihrer Abschlussarbeit (unbedingt in einem an das Prüfungsamt Fak. I adressierten Umschlag) auch entweder in den roten Briefkasten vor dem IF-Gebäude einwerfen oder wenn das IF-Gebäude geöffnet ist, in unser Postfach im Erdgeschoss (Haupteingang und dann links durch die Glastüren). Die Briefkästen werden täglich geleert. Wir informieren Sie per Mail, wenn wir Ihre gedruckten Arbeiten erhalten haben. |

Einsicht in die Gutachten
Sobald beide Gutachten vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, die Einsicht in die Gutachten zu beantragen. Bitte senden Sie uns dazu - gerne per E-Mail - das entsprechende Formular zu. |