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Regelungen zum Praktikum in den BA/MA-Studiengängen Sozialwissenschaften

In den fachwissenschaftlichen Bachelorstudienmodellen Sozialwissenschaften ist ein mindestens achtwöchiges Praktikum obligatorisch. In den Masterstudiengängen wird das Praktikum dringend empfohlen.

Auf das Praktikum entfallen 9 LP. Dokumentiert wird das Praktikum durch einen Praktikumsbericht. Studierende, die ab dem WS 13/14 ihr Studium aufgenommen haben, müssen darüber hinaus ein Auswertungsgespräch mit einem Lehrenden führen.

Wenn Sie Ihr Studium vor dem WiSe 2011/12 begonnen haben, gelten die Vorgaben Ihrer Studien-/Prüfungsordnung, die Sie hier abrufen können.

Auszüge aus der Praktikumsordnung der Fakultät I

1. Die/der Studierende vereinbart vor Beginn des Praktikums mit einer/einem in ihren/seinen Studienfächern Lehrenden, dass sie oder er den Bericht entgegennimmt und nach absolviertem Praktikum das Auswertungsgespräch führt (vgl. § 4 Absatz 3).

2. Nach Vorlage der Bescheinigung über das erfolgreich abgeleistete Praktikum wird die/der Studierende im Praktikumsbüro für das Praktikumsauswertungsgespräch (vgl. § 4) angemeldet. Die Leistungsverbuchung wird im Anschluss an das erfolgreich absolvierte Praktikumsgespräch durch die/den hauptamtliche Lehrende/n, die/der das Auswertungsgespräch geführt hat, über das Online-System (LSF) des Prüfungsamtes der Fakultät vorgenommen.

3. Die/der Studierende muss über das Praktikum einen Bericht (ca. 2-3 Seiten) anfertigen. Auf Grundlage des Berichts findet ein abschließendes Praktikumsauswertungsgespräch mit einer/einem in einem der studierten Fächer hauptamtlich Lehrenden statt. Das Gespräch kann in auch in Form einer Gruppenveranstaltung durchgeführt werden.

Es ist möglich, dass Praktikum entweder in einem Block oder in Form von zwei Teilpraktika abzuleisten. Beide Teile müssen jedoch eine Mindestdauer von jeweils vier Wochen aufweisen und in demselben Unternehmen abgeleistet bzw.fortgeführt werden.

Der Nachweis über das erbrachte Praktikum ist Voraussetzung zur Anmeldung zur BA-Arbeit. Sofern ein Praktikum absolviert wurde, gilt dies auch für die Anmeldung zur Masterprüfung.

Wahl des Praktikumsplatzes

Das Praktikum kann in allen für die spätere Berufstätigkeit relevanten Gebieten abgeleistet werden. Wichtig ist, dass das Praktikum vor Antritt mit einem/einer Lehrenden abgesprochen wird. Zur Abklärung der Berufsrelevanz des Praktikums im Sinne der Studienordnung können Sie sich an alle Lehrenden wenden. Der/die Lehrende nimmt nach dem Praktikum auch Ihren Praktikumsbericht entgegen und führt mit Ihnen das Auswertungsgespräch.

Die Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes muss von Ihnen selbst vorgenommen werden. Bei Schwierigkeiten oder Fragen ist das Praktikumsbüro der Philosophischen Fakultät gerne behilflich.

Kreditpunkte, Anrechenbarkeit und Benotung

  • Auf das Praktikum entfallen 9 Leistungspunkte.

  • Das Praktikum wird nicht benotet.

  • Im Rahmen des Studium Generale kann ein zweites Praktikum angerechnet werden.

Praktikumsbericht

Um die oben Leistungspunkte zu erhalten, muss ein Praktikumsbericht erstellt und ein Auswertungsgespräch geführt werden.
Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Leitfaden für das Abfassen eines Praktikumsberichts.

Es gibt hier keine vorgeschriebenen Abgabetermine, aber denken Sie daran: Ohne Bericht keine Punkte!

Verbuchung der Punkte

Leistungspunkte für das Praktikum können nur vergeben werden, wenn Bericht und Gespräch als bestanden gelten. Die Verbuchung wird vom dem/der Lehrenden vorgenommen, mit dem/der Sie das Auswertungsgespräch führen. Dazu ist es zwingend notwendig, dass Sie Ihr Praktikum im Praktikumsbüro anmelden!

 
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