Universität Siegen
Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB)
Adolf-Reichwein-Straße 2
57068 Siegen
Mail: info@sport.uni-siegen.de
Telefon: 0271 740-4508
(Mo 15–16 Uhr + Mi 09–10 Uhr)
Wettkampfsport
Allgemeine Informationen
Jedes Jahr werden über 50 Wettkampfveranstaltungen in mehr als 30 Sportarten vom adh (Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband) organisiert. Hierbei gib es Deutsche Hochschulmeisterschaften , Deutsche Hochschulpokal-Veranstaltungen , adh-Open sowie die adh-Trophies .
Studierende und Bedienstete der Universität Siegen können als Team, aber auch als EinzelstarterInnen für ihre Hochschule an den Veranstaltungen teilnehmen.
Teilnahme
Für jeden Wettbewerb gibt es allgemeine Teilnahmebedingungen. Diese sind verbandsweit einheitlich, jedoch können weitere Bestimmungen je nach Sportart hinzu kommen. Im Folgendem findet ihr eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Regeln.
- Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Studierende und Bedienstete der Universität Siegen.
- Zweit-, Neben- und GasthörerInnen sind nicht startberechtig.
- Im Kalenderjahr 2021 sind ehemalige Studierende mit Studienabschluss aus den Kalenderjahren 2019, 2020 und 2021 grundsätzlich startberechtig.
- Als Startausweis der studentischen TeilnehmerInnen gilt der Studierendenausweis oder eine aktuelle Studienbescheinigung. Bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
- Für minderjährige Teilnehmende muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
- Die Teilnahme von Bediensteten der Universität Siegen, die keinen Studierendenstatus besitzen, ist möglich, jedoch ist hier der Versicherungsschutz durch die Landesunfallkassen in der Regel nicht gewährleistet.
- Der Konsum von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln auf den ausgewiesenen Wettkampfflächen und die Wettkampfteilnahme unter Einfluss derselben ist während des gesamten Verlaufs einer Veranstaltung untersagt.
- Bei adh-Veranstaltungen werden Dopingkontrollen durchgeführt. Die NADA übernimmt im Auftrag des adh die Organisation und Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens.
- Mögliche Verstöße gegen diese Vorgaben können zu einem Ausschluss der Veranstaltung führen.