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Wohnen ist auch Geldsache

Prof.in Ute Tellmann beschäftigte sich bei Forum Siegen mit dem Wohnen als sozialer Frage

Jeder Mensch möchte und muss wohnen im Sinne von Zuhause haben. Die Google-Suche hilft bei einer Definition des Wohnens: „Der Begriff Wohnung stammt vom altdeutschen 'wonen', derselbe Wortstamm wie die 'Wonne'. Er bedeutet 'zufrieden sein', 'bleiben'. Rechtlich versteht man darunter eine Ansammlung einer Mehrheit von Räumen“ (Jura-Forum). Wohnen umfasst jedoch nicht nur individuelle Wohlfühlaspekte, rechtliche Grundlagen mit Blick auf Miete und Besitz sowie Eigentum, sondern auch finanzielle. Wohnungen und Häuser stellen Werte dar und werden nicht selten über Kredite finanziert. Mieter zahlen Miete.

„Der Streit um das Wohnen – Die politischen Sprachen der Finanzialisierung“ lautete das Thema von Prof.in Dr. Ute Tellmann von der TU Darmstadt sowie ihren Mitarbeitern Lukas Lachenicht und Daniel Kunze. Ute Tellmann ist seit 2019 Professorin für Allgemeine Soziologie und Soziologische Theorie an der TU Darmstadt. Vertreten ist das Trio im Sonderforschungsbereich 294 „Strukturwandel des Eigentums“ im Projekt „Das Habitat als Pfand. Verschuldetes Eigentum und Finanzialisierung“ (Universitäten Jena und Erfurt).

Wie wird das Wohnen zu einer sozialen Frage? Ute Tellmann skizzierte die Antwort bereits zu Beginn ihrer Ausführungen. Sie verglich die Möglichkeit der Übersetzung des Wohnens als soziale Frage mit einem Wörterbuch mit Lücken. Die privaten Erfahrungen des Wohnungsproblems seien nur sehr limitiert in öffentliche Angelegenheiten übersetzbar. Tellmann zitierte die Umdichtung eines Werbeslogans in „Lebst Du noch, oder wohnst Du schon?“ und verwies damit auf die bestehende Wohnungsnot und steigende Mieten.

Die Finanzkrise 2008/09 nahm in den USA ihren Anfang mit überschuldeten Hauseigentümern und dem nachfolgenden Bankenbeben. In Deutschland habe man sich mit Blick auf eine eher konservative Kreditvergabe geschützt gefühlt. Tellmann: „Diese Distanz ist heute verschwunden.“ Heute ist Deutschland ein großer Markt für Mietinvestitionen. Berlin könne als Paradebeispiel für das gesehen werden, was weltweit kommen könnte: Das Wohnen als soziale Frage.

Der Begriff der sozialen Frage entstamme dem Ende des 18. Jahrhunderts und der wachsenden Erkenntnis, dass Armut gesellschaftliche Ursachen habe und es politischer Lösungen bedürfe. Mit Blick auf das Wohnen sei die Konstellation komplex, aber interessant, vor allem, weil das Wohnen „privat besetzt“ sei. Die Finanzialisierung sei häufig nicht zu sehen. Wohnen, so Tellmann, sei wie Arbeit und Einkommen eine Frage der Existenz. Die Wohnung gehe einher mit der Vorstellung von Individualität und privater Autonomie. Die Unverletzlichkeit der Wohnung sei im Grundgesetz garantiert. Es gebe aber kein einklagbares subjektives Recht auf Wohnen. Von daher sei die öffentliche Seite des „Wohnens“ eher unbestimmt.

Der Wohnungsbegriff ist eng verbinden mit dem des Eigentums. Wohnen ist eine der größten und ältesten finanziellen Anlagen. Und: Die finanzielle Anatomie des Wohnens hat sich in den zurückliegenden Dekaden entscheidend geändert. Seit den 1990er Jahren versuchten Städte ihre Haushalte durch den Verkauf von öffentlichem Wohnungsbau an Private Equity Gesellschaften zu konsolidieren. Auch die seinerzeit rot-grüne Stadtregierung in Berlin habe das in großem Stil getan, teilweise in Blockverkäufen von bis zu 800 Wohneinheiten. Die neuen Investoren setzten zuerst auf die Hoffnung, den Erwerb baldmöglichst gewinnbringend weiter veräußern zu können. Lachenicht: „Diese Erwartungen erfüllten sich nicht.“ Nach 2008 dann sei das Wohnen als langfristiges Investment ins Auge gefasst worden. Aus Private Equity Gesellschaften seien börsennotierte Wohnungskonzerne geworden, deren Anleger Ausschüttungen erwarteten. Durch einige Luxussanierungen sei der Mietspiegel künstlich nach oben getrieben worden.

Der Berliner Mietendeckel wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Staatliche Regulierung, so ein Argument, sei ein Fremdkörper im bürgerlichen Recht und nur in Not- und Krisenzeiten zulässig. Grundsätzlich handele es sich bei Mietverträgen um privatautonome Entscheidungen von Mieter und Vermieter. Liberale Meinungen gingen dahin, die Märkte agieren zu lassen und allenfalls einen sozialpolitischen Rahmen zu setzen. Im Vortrag wurde die an dieses Urteil anschließende öffentliche Debatte exemplarisch analysiert, um erneut das lückenhafte Wörterbuch der Vermittlung zwischen privater und öffentlicher Dimension des Wohnens hervorzuheben. Die Wohn- als soziale Frage wäre möglicher Anstoß für andere Mischformen dieser Dimensionen und ein Aufzeigen politischer Zusammenhänge. So könnte eine neue Sprache der Kritik in Bezug auf die Wohnungskrise gefunden werden. In Berlin habe die Entwicklung in 2021 zum Volksentscheid zur Enteignung der Deutsche Wohnen und anderer geführt. Es gehe dabei primär um demokratische Mitbestimmung, so die Verantwortlichen. Vergesellschaftung sei nicht gleich Verstaatlichung.