Ihre Informationen für das Lehramt an Berufskollegs
Bildungswissenschaften
Deutsch für SuS mit Zuwanderungs-geschichte
Chemie
Physik
Hinweis: Für das Studium Lehramt an Berufskollegs ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von zwölf Monaten Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit soll vor Abschluss des Studiums geleistet werden. Die fachpraktische Tätigkeit kann auch im Rahmen besonderer Praktika der Hochschulen erbracht werden. Berufliche Ausbildungen können ggfs. als fachpraktische Tätigkeit angerechnet werden. Fachpraktische Tätigkeit kann ggfs. im Berufsfeldpraktikum anerkannt werden.
Bildungswissenschaften (Berufskolleg)
Das Fach Bildungswissenschaften ist obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Bildungs¬wissenschaften hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 27 Leistungspunkten, im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 15 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Bildungswissenschaften sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet.
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)
Das Modul „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)“ ist obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums. Es hat einen Umfang von insgesamt 6 Leistungspunkten.
Chemie (Berufskolleg)
An der Universität Siegen kann das Fach Chemie als eines der beiden Unterrichtsfächer im Rahmen des Lehramtsstudiums an Berufskollegs gewählt werden.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Chemie hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 72 Leistungspunkten, im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 27 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Chemie sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet. Für das Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung sind Kenntnisse in nur einer Fremdsprache nachzuweisen.
Physik (Berufskolleg)
An der Universität Siegen kann das Fach Physik als eines der beiden Unterrichtsfächer im Rahmen des Lehramtsstudiums an Berufskollegs gewählt werden.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Physik hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 72 Leistungspunkten, im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 27 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Physik sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet. Für das Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung sind Kenntnisse in nur einer Fremdsprache nachzuweisen.
Ansprechpersonen
Die folgenden Ansprechpersonen stehen Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung:
Ihre Informationen für das Lehramt an Berufskollegs
Bildungswissenschaften
Deutsch für SuS mit Zuwanderungs-geschichte
Chemie
Physik
Hinweis: Für das Studium Lehramt an Berufskollegs ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von zwölf Monaten Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit soll vor Abschluss des Studiums geleistet werden. Die fachpraktische Tätigkeit kann auch im Rahmen besonderer Praktika der Hochschulen erbracht werden. Berufliche Ausbildungen können ggfs. als fachpraktische Tätigkeit angerechnet werden. Fachpraktische Tätigkeit kann ggfs. im Berufsfeldpraktikum anerkannt werden.
Bildungswissenschaften (Berufskolleg)
Das Fach Bildungswissenschaften ist obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Bildungs¬wissenschaften hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 28 Leistungspunkten, im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 15 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Bildungswissenschaften sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet.
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)
Das Modul „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)“ ist obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums. Es hat einen Umfang von insgesamt 6 Leistungspunkten.
Chemie (Berufskolleg)
An der Universität Siegen kann das Fach Chemie als eines der beiden Unterrichtsfächer im Rahmen des Lehramtsstudiums an Berufskollegs gewählt werden.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Chemie hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 69 Leistungspunkten, im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 30 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Chemie sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet. Für das Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung sind Kenntnisse in nur einer Fremdsprache nachzuweisen.
Physik (Berufskolleg)
An der Universität Siegen kann das Fach Physik als eines der beiden Unterrichtsfächer im Rahmen des Lehramtsstudiums an Berufskollegs gewählt werden.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Physik hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 69 Leistungspunkten, im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 30 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Physik sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet. Für das Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung sind Kenntnisse in nur einer Fremdsprache nachzuweisen.
Ansprechpersonen
Die folgenden Ansprechpersonen stehen Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung: