Das Berufsfeldpraktikum
Die Informationen im Bereich „Neue Ordnung ab WiSe 2021/22“ sind gültig für alle Studierenden mit Beginn des Bachelor-Studiums ab Wintersemester 2021/22. Für alle anderen Studierenden - auch für Master-Studierende - gelten die Informationen, die unter „Alte Ordnung bis WiSe 2020/21“ zu finden sind. Beachten Sie bitte auch die zusätzlichen Hinweise für Fach-, Studiengangs- und Hochschulwechsler, sofern Sie betroffen sind.
Wichtige Informationen in Kürze
3. oder 4.
Semester
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Voraussetzung: EOP absolviert | |
In der Regel außerschulisch | |
Blockpraktikum oder semesterbegleitend | |
Mindestens 4 Wochen (d.h. mind. 20 Praktikumstage) | |
Workload von 180 Stunden (150 Stunden Praxisphase, 30 Stunden Studium) | |
Universitäre Begleitveranstaltungen | |
Portfolioarbeit | |
6 Leistungspunkte | |
1 Studienleistung (Begleitseminar) | |
Auch als Praktikum in einem Kooperationsprojekt möglich | |
Im Ausland möglich |
Das Berufsfeldpraktikum sollen Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen ausgestalten.
- Sie können es beispielsweise dazu nutzen, außerschulische Berufsfelder zu erkunden, in denen Handlungsfelder von Lehrer*innen ebenfalls eine Rolle spielen (z. B. Unterricht, Erziehung, Beratung). Ggf. lassen sich so die Besonderheiten Ihrer zukünftigen Aufgaben als Lehrkraft besser verstehen. Weiterhin können Sie darüber nachdenken, inwiefern sich Modelle oder Grundgedanken dieses Berufsfeldes auf Schule übertragen lassen.
- Das Berufsfeldpraktikum kann Sie auch bei der Erkundung von Berufsfeldern unterstützen, die mit Ihren studierten Fächern in Verbindung stehen. Sie können so einen Einblick in die Nutzung der fachlichen Inhalte Ihrer studierten Fächer außerhalb von Schule gewinnen.
- Sollten Ihre bisherigen Reflexionen über Ihre Eignung und Berufswahl dazu geführt haben, dass Sie über einen Studiengangwechsel nachdenken, können Sie das Praktikum dazu nutzen, ein dazu passendes Berufsfeld zu erkunden.
Die Praxisphase des Berufsfeldpraktikums wird von einer obligatorischen universitären Begleitung umrahmt. Diese unterstützt Sie bei der Planung, Entwicklung einer Zielsetzung, Durchführung und Reflexion Ihrer Praxisphase.
Die Entwicklung einer Zielsetzung bzw. Fragestellung für Ihr Berufsfeldpraktikum findet in der Vorbereitungsveranstaltung statt. Unterstützung bei der thematischen Ausrichtung Ihres Berufsfeldpraktikums erhalten Sie in der digitalen "Offenen Sprechstunde". Für nähere Informationen, die nächsten Termine und die Zugangsdaten informieren Sie sich bitte im offenen Moodle-Kurs "BFP - Materialien zum Einstieg".
Offene Sprechstunde
In dieser digitalen Sprechstunde werden Fragen zur thematischen Ausrichtung, der Wahl Ihrer Praktikumsinstitution und allgemeine Anliegen Ihres individuellen Berufsfeldpraktikums besprochen.
Hinweis: Die offene Sprechstunde am 01.09.2023 fällt aus.
Termine:
in geraden Kalenderwochen: Mittwoch, 14:00 - 15:00 Uhr
in ungeraden Kalenderwochen: Freitag, 10:00 - 11:00
Uhr
Meeting-ID: 2743 179 2574
Kenncode: BFP_Sprech202X
Elemente des Berufsfeldpraktikums im Überblick
Wenn Sie sich ab dem WiSe 2021/22 (Neue Ordnung ab WiSe 2021/22) in Ihre Studiengang eingeschrieben haben, besteht Ihr Berufsfeldpraktikum aus:
- kontinuierlicher Portfolioarbeit während des gesamten Praktikums: Portfoliobögen für die universitäre Vor- und Nachbereitung.
- dem Besuch der Informationsveranstaltung zum Berufsfeldpraktikum frühestens 24 Wochen vor Zulassung zu Ihrer Vorbereitungsveranstaltung (ca. 1 Stunde, Anmeldung in unisono, Zulassung direkt).
- dem Besuch einer Vorbereitungsveranstaltung frühestens 12 Wochen und spätestens 2 Wochen vor Beginn der Praxisphase (4 Stunden, Gruppenveranstaltung, Anmeldung in unisono, Zulassung durch das ZLB-Praktikumsbüro spätestens 2 Wochen vorn Veranstaltungstermin).
- der Praxisphase in einer Praktikumsinstitution (150 Stunden, mind. 20 Tage in mind. 4 Wochen, Anmeldung in unisono).
- dem Besuch einer Nachbereitungsveranstaltung frühestens 2 Wochen und spätestens 24 Wochen nach Ende der Praxisphase (3 Stunden, Gruppenveranstaltung, Anmeldung in unisono, Zulassung durch das ZLB-Praktikumsbüro spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungstermin).
- einer im Rahmen der universitären Begleitung zu erbringenden Studienleistung.
- für die einzelnen Schritte der Planung, Anmeldung und Absolvierung nutzen Sie bitte diese für Sie gültige Checkliste zum Berufsfeldpraktikum inkl. Klickanleitung zur unisono-Anmeldung. Nutzen Sie auch den Leitfaden zum Berufsfeldpraktikum .
- Beachten Sie: Beginnen Sie mindestens 8 Wochen vor der Praxisphase mit Ihrer Planung und Vorbereitung.
Übersicht über die Fristen

Anmeldung
- Für die einzelnen Schritte der Anmeldung folgen Sie der für Sie gültigen Checkliste inkl. Klickanleitung zur unisono-Anmeldung (Download oben).
- Sie können Ihr Berufsfeldpraktikum jederzeit anmelden. Die Anmeldung muss jedoch unbedingt vor Antritt der Praxisphase erfolgen (siehe jeweils gültige Checkliste).
- Die Anmeldung zur Studienleistung in unisono ist jederzeit möglich. Sie sollte zeitgleich mit der Anmeldung der Praxisphase in unisono erfolgen.
Hinweis bezüglich des Bescheinigungsformulars
Das Bescheinigungsformular erhalten Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Vorbereitungsveranstaltung vom ZLB Praktikumsbüro per E-Mail. Es steht nicht zum Download zur Verfügung; eine Weitergabe ist nicht gestattet.
Hinweis bezüglich der Bachelorarbeit
Die erfolgreiche Absolvierung der Praktika (Eignungs- und Orientierungs- sowie Berufsfeldpraktikum) ist für alle Studierenden Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit. Der Nachweis kann bis zur Ausgabe des Themas für die Bachelorarbeit nachgereicht werden.
Anerkennung gleichwertiger Tätigkeiten im Berufsfeldpraktikum
Gegebenenfalls anerkannt werden können (ohne zusätzliche, universitär begleitete Reflexion):
- staatlich anerkannte, abgeschlossene Berufsausbildungen in Ausbildungsberufen (mit Ausnahme rein schulischer Berufsausbildungen)
- vergleichbare Berufsfeldpraktika, die an anderen Universitäten absolviert wurden
- vergleichbare Praktika aus anderen Studiengängen (mind. 4 Wochen, schriftliche Leistung o.ä., universitäre Begleitung)
- fachpraktische Tätigkeiten (Lehramt Berufskolleg)
Gegebenenfalls anerkannt werden kann (mit zusätzlicher, universitär begleiteter Reflexion):
- ein abgeschlossenes Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr (mindestens 3 Monate)
- ein abgeschlossener Bundesfreiwilligendienst (mindestens 3 Monate)
- ein abgeschlossener Zivildienst
- ein abgeschlossener Wehrdienst
- berufliche/ehrenamtliche Tätigkeiten (mind. 3
Monate, mind. 300 Stunden, i.d.R. pädagogischer
und/oder fachlicher Bezug, i.d.R. institutionelle
Einbindung)
Voraussetzung: Schriftliche Begründung der Gleichwertigkeit (300 - 600 Wörter) hinsichtlich:- der Inhalte und Ziele des Berufsfeldpraktikums
- des pädagogischen und/oder fachlichen Bezugs
Bitte nutzen Sie zur Selbsteinschätzung hinsichtlich der Anrechenbarkeit Ihrer Tätigkeit diese Einschätzungshilfe mit Informationen zu den notwendigen Unterlagen und zuständigen Kontaktpersonen.
Das Formular zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamts zum Download.
Bei Bestätigung eines Anerkennungsfalls bearbeiten Sie bitte die Portfoliobögen für Anerkennungsfälle (für alle Anerkennungsfälle obligatorisch).
Das Berufsfeldpraktikum im Ausland
Das Berufsfeldpraktikum kann auch im Ausland absolviert werden. Sie erhalten auf diese Weise die Möglichkeit, Ihre interkulturellen und fremdsprachlichen Kompetenzen zu stärken und Erfahrungen in internationalen Kontexten zu sammeln. Dabei gilt:
- Eine Praktikumsinstitution im Ausland suchen Sie in eigener Verantwortung auf Basis Ihrer mit Hilfe des Portfolios erarbeiteten Schwerpunktsetzung für Ihr Berufsfeldpraktikum.
- Bei Bedarf können Sie sich in einem Gespräch am ZLB beraten lassen. Kontakt: berufsfeldpraktikum@zlb.uni-siegen.de
- Der Besuch der universitären Begleitveranstaltungen an der Universität Siegen, durchgeführt durch das ZLB, ist auch im Fall eines Berufsfeldpraktikums im Ausland obligatorisch.
- Die Bearbeitung des Portfolios zum Berufsfeldpraktikum ist ebenfalls obligatorisch.
- Bei einem Berufsfeldpraktikum im Ausland bestehen gegebenenfalls Fördermöglichkeiten. Informieren Sie sich hierzu auf den Seiten der Abteilung ISA (International Student Affairs).
- Beachten Sie: Wenn Sie Ihr Berufsfeldpraktikum im Ausland absolvieren, tragen Sie eigenverantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge.
- Ein Berufsfeldpraktikum im Ausland kann gegebenenfalls für die verpflichtenden Auslandsaufenthalte im Lehramtsstudium moderner Fremdsprachen anerkannt werden. Dabei sind die Vorgaben der jeweiligen Sprache zu beachten und zu erfüllen. Informieren Sie sich zu diesen im Vorfeld Ihrer Praktikumsplanung auf den jeweiligen Internetseiten der Anglistik und des Romanischen Seminars. Führen Sie außerdem mit der*m für Sie zuständigen Lehrenden der von Ihnen studierten Sprache ein Beratungsgespräch.
Wichtige Informationen in Kürze
4. oder 5. Semester | |
In der Regel außerschulisch | |
Blockpraktikum oder semesterbegleitend | |
Mindestens 4 Wochen (d.h. mind. 20 Praktikumstage) | |
Workload von 90 Stunden (80 Stunden Praxisphase, 10 Stunden Studium) | |
Universitäre Begleitveranstaltungen | |
Portfolioarbeit | |
3 Leistungspunkte | |
Auch als Praktikum in einem Kooperationsprojekt möglich | |
Im Ausland möglich |
Das Berufsfeldpraktikum sollen Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen ausgestalten.
- Sie können es beispielsweise dazu nutzen, außerschulische Berufsfelder zu erkunden, in denen Handlungsfelder von Lehrer*innen ebenfalls eine Rolle spielen (z. B. Unterricht, Erziehung, Beratung). Ggf. lassen sich so die Besonderheiten Ihrer zukünftigen Aufgaben als Lehrkraft besser verstehen. Weiterhin können Sie darüber nachdenken, inwiefern sich Modelle oder Grundgedanken dieses Berufsfeldes auf Schule übertragen lassen.
- Das Berufsfeldpraktikum kann Sie auch bei der Erkundung von Berufsfeldern unterstützen, die mit Ihren studierten Fächern in Verbindung stehen. Sie können so einen Einblick in die Nutzung der fachlichen Inhalte Ihrer studierten Fächer außerhalb von Schule gewinnen.
- Sollten Ihre bisherigen Reflexionen über Ihre Eignung und Berufswahl dazu geführt haben, dass Sie über einen Studiengangwechsel nachdenken, können Sie das Praktikum dazu nutzen, ein dazu passendes Berufsfeld zu erkunden.
Die Praxisphase des Berufsfeldpraktikums wird von einer obligatorischen universitären Begleitung umrahmt. Diese unterstützt Sie bei der Planung, Entwicklung einer Zielsetzung, Durchführung und Reflexion Ihrer Praxisphase.
Die Entwicklung einer Zielsetzung bzw. Fragestellung für Ihr Berufsfeldpraktikum findet in der Vorbereitungsveranstaltung statt. Unterstützung bei der thematischen Ausrichtung Ihres Berufsfeldpraktikums erhalten Sie in der digitalen "Offenen Sprechstunde". Für nähere Informationen, die nächsten Termine und die Zugangsdaten informieren Sie sich bitte im offenen Moodle-Kurs "BFP - Materialien zum Einstieg".
Offene Sprechstunde
In dieser digitalen Sprechstunde werden Fragen zur thematischen Ausrichtung, der Wahl Ihrer Praktikumsinstitution und allgemeine Anliegen Ihres individuellen Berufsfeldpraktikums besprochen.
Hinweis: Die offene Sprechstunde am 01.09.2023 fällt aus.
Termine:
in geraden Kalenderwochen: Mittwoch, 14:00 - 15:00
Uhr
in ungeraden Kalenderwochen: Freitag, 10:00 - 11:00
Uhr
Meeting-ID: 2743 179 2574
Kenncode: BFP_Sprech202X
Elemente des Berufsfeldpraktikums im Überblick
Wenn Sie sich bis einschließlich zum SoSe 2021 (Alte Ordnung bis SoSe 2021) in Ihren aktuellen Studiengang eingeschrieben haben, besteht Ihr Berufsfeldpraktikum aus:
- kontinuierlicher Portfolioarbeit während des gesamten Praktikums: Portfoliobögen für die universitäre Vor- und Nachbereitung.
- dem Besuch einer Vorbereitungsveranstaltung frühestens 12 Wochen und spätestens 2 Wochen vor Beginn der Praxisphase (4 Stunden, Gruppenveranstaltung, Anmeldung in unisono, Zulassung durch das ZLB-Praktikumsbüro spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungstermin.
- der Praxisphase in einer Praktikumsinstitution (80 Stunden, mind. 20 Tage in mind. 4 Wochen, Anmeldung in unisono).
- dem Besuch einer Nachbereitungsveranstaltung frühestens 2 Wochen und spätestens 24 Wochen nach Ende der Praxisphase (3 Stunden, Gruppenveranstaltung, Anmeldung in unisono, Zulassung durch das ZLB-Praktikumsbüro spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungstermin).
- für die einzelnen Schritte der Planung, Anmeldung und Absolvierung nutzen Sie bitte diese für Sie gültige Checkliste zum Berufsfeldpraktikum inkl. Klickanleitung zur unisono-Anmeldung. Nutzen Sie auch den Leitfaden zum Berufsfeldpraktikum .
- Beachten Sie: Beginnen Sie mindestens 8 Wochen vor der Praxisphase mit Ihrer Planung und Vorbereitung.
Übersicht über die Fristen

Anmeldung
- Für die einzelnen Schritte der Anmeldung folgen Sie der für Sie gültigen Checkliste inkl. Klickanleitung zur unisono-Anmeldung (Download oben).
- Sie können Ihr Berufsfeldpraktikum jederzeit anmelden. Die Anmeldung muss jedoch unbedingt vor Antritt der Praxisphase erfolgen (siehe jeweils gültige Checkliste).
Hinweis bezüglich des Bescheinigungsformulars
Das Bescheinigungsformular erhalten Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Vorbereitungsveranstaltung vom ZLB Praktikumsbüro per E-Mail. Es steht nicht zum Download zur Verfügung; eine Weitergabe ist nicht gestattet.
Hinweis bezüglich der Bachelorarbeit
Die erfolgreiche Absolvierung der Praktika (Eignungs- und Orientierungs- sowie Berufsfeldpraktikum) ist für alle Studierenden Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit. Der Nachweis kann bis zur Ausgabe des Themas für die Bachelorarbeit nachgereicht werden.
Anerkennung gleichwertiger Tätigkeiten im Berufsfeldpraktikum
Gegebenenfalls anerkannt werden können (ohne zusätzliche, universitär begleitete Reflexion):
- staatlich anerkannte, abgeschlossene Berufsausbildungen in Ausbildungsberufen (mit Ausnahme rein schulischer Berufsausbildungen)
- vergleichbare Berufsfeldpraktika, die an anderen Universitäten absolviert wurden
- vergleichbare Praktika aus anderen Studiengängen (mind. 4 Wochen, schriftliche Leistung o.ä., universitäre Begleitung)
- fachpraktische Tätigkeiten (Lehramt Berufskolleg)
Gegebenenfalls anerkannt werden kann (mit zusätzlicher, universitär begleiteter Reflexion):
- ein abgeschlossenes Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr (mindestens 3 Monate)
- ein abgeschlossener Bundesfreiwilligendienst (mindestens 3 Monate)
- ein abgeschlossener Zivildienst
- ein abgeschlossener Wehrdienst
- berufliche/ehrenamtliche Tätigkeiten (mind.
3 Monate, mind. 300 Stunden, i.d.R.
pädagogischer und/oder fachlicher Bezug, i.d.R.
institutionelle Einbindung)
Voraussetzung: Schriftliche Begründung der Gleichwertigkeit (300 - 600 Wörter) hinsichtlich:- der Inhalte und Ziele des Berufsfeldpraktikums
- des pädagogischen und/oder fachlichen Bezugs
Bitte nutzen Sie zur Selbsteinschätzung hinsichtlich der Anrechenbarkeit Ihrer Tätigkeit diese Einschätzungshilfe mit Informationen zu den notwendigen Unterlagen und zuständigen Kontaktpersonen.
Das Formular zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamts zum Download.
Bei Bestätigung eines Anerkennungsfalls bearbeiten Sie bitte die Portfoliobögen für Anerkennungsfälle.
Das Berufsfeldpraktikum im Ausland
Das Berufsfeldpraktikum kann auch im Ausland absolviert werden. Sie erhalten auf diese Weise die Möglichkeit, Ihre interkulturellen und fremdsprachlichen Kompetenzen zu stärken und Erfahrungen in internationalen Kontexten zu sammeln. Dabei gilt:
- Eine Praktikumsinstitution im Ausland suchen Sie in eigener Verantwortung auf Basis Ihrer mit Hilfe des Portfolios erarbeiteten Schwerpunktsetzung für Ihr Berufsfeldpraktikum.
- Bei Bedarf können Sie sich in einem Gespräch am ZLB beraten lassen. Kontakt: berufsfeldpraktikum@zlb.uni-siegen.de
- Der Besuch der universitären Begleitveranstaltungen an der Universität Siegen, durchgeführt durch das ZLB, ist auch im Fall eines Berufsfeldpraktikums im Ausland obligatorisch.
- Die Bearbeitung des Portfolios zum Berufsfeldpraktikum ist ebenfalls obligatorisch.
- Bei einem Berufsfeldpraktikum im Ausland bestehen gegebenenfalls Fördermöglichkeiten. Informieren Sie sich hierzu auf den Seiten der Abteilung ISA (International Student Affairs).
- Beachten Sie: Wenn Sie Ihr Berufsfeldpraktikum im Ausland absolvieren, tragen Sie eigenverantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge.
- Ein Berufsfeldpraktikum im Ausland kann gegebenenfalls für die verpflichtenden Auslandsaufenthalte im Lehramtsstudium moderner Fremdsprachen anerkannt werden. Dabei sind die Vorgaben der jeweiligen Sprache zu beachten und zu erfüllen. Informieren Sie sich zu diesen im Vorfeld Ihrer Praktikumsplanung auf den jeweiligen Internetseiten der Anglistik und des Romanischen Seminars. Führen Sie außerdem mit der*m für Sie zuständigen Lehrenden der von Ihnen studierten Sprache ein Beratungsgespräch.
Hinweis
Sollten Sie Ihr Berufsfeldpraktikum vor dem 01.04.2021 in unisono angemeldet haben, melden Sie sich bitte per E-Mail (Venzke@zlb.uni-siegen.de) und schildern Sie diesen Sachverhalt. Sie erhalten dann die für Sie vorgesehenen Portfoliobögen per E-Mail.