Zeugnisse und BAföG-Bescheinigungen
BAföG
Hinweis: Bitte beachten Sie die Informationen zur verlängerten BAföG-Förderungshöchstdauer, die Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden.
Wenn Sie BAföG-Empfänger sind, müssen Sie in der Regel nach dem Ende des 4. Fachsemesters mit dem Leistungsnachweis nach § 48 BAföG gegenüber dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung nachweisen, dass das Studium erfolgreich und nach Zeitplan verläuft.
Im Bachelorstudium für das Lehramt an der Universität Siegen wird für den Leistungsnachweis nach §48 BAföG nach dem 3. bzw. 4. Fachsemester ein Leistungspunktumfang von 2/3 des regulären Studiums angesetzt.
Das bedeutet:
- Wenn der Leistungsnachweis dem Amt für Ausbildungsförderung in den ersten vier Monaten des vierten Semesters vorgelegt wird, müssen 60 LP aus allen Studienfächern vorliegen
- Wenn der Leistungsnachweis dem Amt für Ausbildungsförderung nach den ersten vier Monaten des vierten Fachsemesters bzw. zu Beginn des fünften Fachsemester vorgelegt wird, müssen 80 Leistungspunkte aus allen Studienfächern vorliegen
Die Vorlage des Leistungsnachweises kann gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung erbracht werden entweder
- durch Vorlage einer von Ihnen selbst ausgedruckten Leistungsübersicht Ihres Studienkontos aus unisono oder
- mit dem Formblatt 5 (Download), das Sie zunächst dem Zentralen Prüfungsamt zur Unterschrift vorlegen.
Auf den Internetseiten des Studentenwerks Siegen und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finden Sie weiterführende Informationen zum BAföG.
Abschlusszeugnisse
Ihre Zeugnisdokumente können erst erstellt werden, wenn Sie Ihre letzte Studien- oder Prüfungsleistung erbracht haben und diese in Ihrer elektronischen Prüfungsakte verbucht worden ist. Anschließend senden Sie uns bitte eine formlose E-Mail mit dem Betreff „Erstellung Zeugnisdokumente“ an pruefungsamt@zlb.uni-siegen.de zu, in der Sie uns Ihre Matrikelnummer mitteilen.
Die benötigten Zeugnisdokumente werden in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen erstellt. Sie werden benachrichtigt, sobald Sie Ihre Zeugnisunterlagen abholen können. Nutzen Sie hierfür unsere Sprechzeiten oder vereinbaren Sie einen Termin.