SSC-Gebäude
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen
Ihre Ansprechpartner*innen:
(nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens sortiert)
Wichtiger Hinweis: Bitte nutzen Sie als Studierende oder Studierender der Universität Siegen stets Ihre studentische E-Mail-Adresse und geben Ihre Matrikel-Nr. an, wenn Sie mit uns per Mail in Kontakt treten möchten.
A-F:
Uwe Neuser (stellv. Abteilungsleiter)
0271/740-4815
uwe.neuser@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
G-K:
Sina Freudenberg
0271/740-4817
sina.freudenberg@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
L-Sche:
Ann Christin Scheppe
0271/740-4818
ann_christin.scheppe@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
Schf-Z:
Aygül Fikirli
0271/740-3861
ayguel.fikirli@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
Unfallanzeige, Meldung der Schwangerschaft gem. Mutterschutzgesetz,
Bewerbungen mit Fachhochschulreife und Rentenbescheinigung:
Melanie Tröps
0271/740-4942
melanie.troeps@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
Abteilungsleiter
Sascha Fiedler
0271/740-4814
sascha.fiedler@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
Startseite des Studierendensekretariats
International Students
You find information about the admission procedure here: STARTING
Anfahrt
Impressum
Höheres Fachsemester in zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen
Die Bewerbungsfrist für ein höheres Fachsemester zum Sommersemester 2024 beginnt Anfang März 2024 und endet am 15. März 2024.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Zulassung sowie den Einstufungsbescheid bis zu diesem Termin im Studierendensekretariat der Universität Siegen ein. Einstufungsbescheide können Sie in dem jeweiligen Prüfungsamt beantragen. Der Antrag ist komplett am PC auszufüllen. Von Hand ausgefüllt Anträge oder Anträge mit handschriftlichen Ergänzungen werden nicht entgegengenommen. Bitte reichen Sie den Antrag nur per Mail ein!
Hochschulwechsler*innen bzw. Studienfortsetzer*innen sind Sie dann, wenn Sie bereits an einer Hochschule in Deutschland studieren und zur Universität Siegen in ein höheres Fachsemester wechseln möchten bzw. wenn Sie studiert haben und nach einer Unterbrechung Ihr Studium hier fortsetzen möchten.
Folgende (Teil-) Studiengänge sind zum Sommersemester 2024 zulassungsbeschränkt:
Studiengänge der Fakultät II
- Bachelor Soziale Arbeit (2., 4. und 6. Fachsemester)
Studiengänge der Fakultät V
- Biomedical Technology (2., 4. und 6. Fachsemester; es stehen keine Plätze im 2. und 6. Fachsemester zur Verfügung)
- Bachelor Psychologie (2., 4. und 6. Fachsemester; es sind keine Plätze in höheren Fachsemestern verfügbar)
- Master Psychologie (2., 4. und 6. Fachsemester; es sind keine Plätze in höheren Fachsemestern verfügbar)
- Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (2. Fachsemester)
Lehramtsstudiengänge
- LA Bachelor Grundschule Bildungswissenschaften (2., 4. und 6. Fachsemester)
- LA Bachelor Grundschule Bildungswissenschaften mit integrierter Förderpädagogik (2., 4. und 6. Fachsemester)
- LA Bachelor Grundschule Sachunterricht (2., 4. und 6. Fachsemester)
- LA Bachelor Haupt- Real-, Gesamt-, und Sekundarschule Biologie (2., 4. und 6. Fachsemester; es stehen keine Plätze im 6. Fachsemester zur Verfügung)
- LA Bachelor Gymnasium/Gesamtschule Biologie (2., 4. und 6. Fachsemester)
WICHTIGER HINWEIS!
Bitte beachten Sie, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob aus kapazitären Gründen in eine Bewerbung in alle o. g. Fachsemester möglich sein wird. Hierüber wird ebenfalls Anfang März 2024 dieser Seite informiert. Für nicht genannte Fächer besteht keine Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern und eine Bewerbung ist nicht erforderlich. Hier ist bei Vorliegen der Einschreibvoraussetzungen und der entsprechenden Einstufungsbescheide eine Ein- bzw. Umschreibung zu den üblichen Fristen möglich. Die Einschreibung erfolgt in dem Portal unisono. Die Umschreibung erfolgt durch Zusendung des Zulassungsbescheides an Ihre/Ihren zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter.