Höheres Fachsemester in zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen
Zulassung für höheres Fachsemester
Die Bewerbungsfrist für ein höheres Fachsemester zum
Sommersemester 2025 beginnt Anfang März 2025 und endet am
15. März 2025.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Zulassung (ab Anfang
März verfügbar) sowie den Einstufungsbescheid bis zu diesem
Termin im Studierendensekretariat der Universität Siegen
ein. Einstufungsbescheide können Sie in dem
jeweiligen Prüfungsamt beantragen.
Der Antrag ist komplett am PC auszufüllen. Von Hand
ausgefüllt Anträge oder Anträge mit handschriftlichen
Ergänzungen werden nicht entgegengenommen. Bitte reichen
Sie den
Antrag nur per Mail ein!
Bewerben müssen sich Studierende der Universität Siegen,
die den Studiengang in einem höheren Fachsemester wechseln
möchten sowie Hochschulwechsler*innen und
Studienfortsetzer*innen.
Hochschulwechsler*innen bzw. Studienfortsetzer*innen sind
Sie dann, wenn Sie bereits an einer Hochschule in
Deutschland studieren und zur Universität Siegen in ein
höheres Fachsemester wechseln möchten bzw. wenn Sie
studiert haben und nach einer Unterbrechung Ihr Studium
hier fortsetzen möchten.
Folgende (Teil-) Studiengänge sind zum Sommersemester 2025 zulassungsbeschränkt:
- Bachelor Biomedical Technology (2., 4., und 6. Fachsemester)
- Master Biomedical Technology (2. und 4. Fachsemester)
- Bachelor Psychologie (2., 4. und 6. Fachsemester; es stehen keine Plätze in höheren Fachsemestern zur Verfügung)
- Master Psychologie (2. und 4. Fachsemester)
- Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (2. und 4. Fachsemester)
WICHTIGER HINWEIS!
Bitte beachten Sie, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob aus kapazitären Gründen in eine Bewerbung in alle o. g. Fachsemester möglich sein wird. Hierüber wird ebenfalls Anfang März 2025 dieser Seite informiert. Für nicht genannte Fächer besteht keine Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern und eine Bewerbung ist nicht erforderlich. Hier ist bei Vorliegen der Einschreibvoraussetzungen und der entsprechenden Einstufungsbescheide eine Ein- bzw. Umschreibung zu den üblichen Fristen möglich. Die Einschreibung erfolgt in dem Portal unisono. Die Umschreibung erfolgt durch Zusendung des Zulassungsbescheides an Ihre/Ihren zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter.