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ZUSAMMENARBEIT/AUFGABENVERTEILUNG ZWISCHEN DEN WISSENSCHAFTLICHEN EINRICHTUNGEN UND DER VERWALTUNG IM BEREICH DER WIRTSCHAFTLICHEN PROJEKTE

Die Prozesse im Bereich der wirtschaftlichen Projekte gliedern sich in die nachstehend genannten 5 Phasen.

Phase 1 kann dabei in folgenden Varianten vorkommen:

  • Variante 1: Vertrag zwischen Mittelgeber und Universität (z.B. in den Bereichen Auftragsforschung, Anwendung gesicherter Erkenntnisse, Sponsoring)
  • Variante 2: Tätigkeit aufgrund eines Auftrags des Mittelgebers ohne förmlichen Vertrag (z.B. bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten/ Tätigkeiten im Bereich der Anwendung gesicherter Erkenntnisse mit einem Auftragswert bis 5.000 € netto)
  • Variante 3: Weiterbildungsveranstaltungen/Tagungen

Die Phasen 2 bis 5 laufen bei allen wirtschaftlichen Projekten in gleicher Weise ab.

Durch Anklicken der einzelnen Phasen bzw. der Varianten in Phase 1 können Sie die jeweiligen Verantwortungsbereiche der wissenschaftlichen Einrichtungen und der Verwaltung aufrufen.

Auf seiten der Verwaltung liegt die Zuständigkeit für die genannten Aufgaben beim Team wirtschaftliche Projekte, sofern keine andere Organisationseinheit genannt ist.

Phasen

Zum Aufruf des Gesamtdokuments klicken Sie hier.

 
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