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Uni behält weiter ein Rektorat und ihren bisherigen Namen

Senat debattierte ausführlich über die neue Grundordnung

Presseresonanz vom: 16.08.2007
Erschienen in: Siegener Zeitung

kk Siegen. Die Universitäten befinden sich im Umbruch. So auch die Siegener. Im nächsten Jahr übernimmt ein achtköpfiger Hochschulrat, dem vier externe und ebenso viele interne Mitglieder angehören werden, das Ruder. Seit Jahresbeginn sind der Senat und von ihm eingesetzte Kommissionen damit befasst, eine neue Grundordnung zu erarbeiten und auch geeignete Kandidaten für den Hochschulrat zu finden.

Um den bereits mit Änderungsvorschlägen versehenen Entwurf der neuen Grundordnung abzusegnen, fand gestern eine außergewöhnliche Senatssitzung statt. In Anbetracht der Detailfülle und der erwarteten Diskussionsdauer trafen sich die Senatorinnen und Senatoren bereits am frühen Morgen. Vor allem die Namensgebung konnte sich in Anbetracht der benötigten Zweidrittelmehrheit für das Gesamtwerk als Zünglein an der Waage erweisen. Deshalb stellte Rektor Prof. Dr. Ralf Schnell das Thema hinten an, um erst einmal die zwingend notwendigen Punkte unter Dach und Fach zu bringen oder zumindest – in einem ersten Schritt – die Stimmungslage auszuloten.

Der Sitzungsverlauf zeigte einmal mehr, dass die Mehrheit der Senatsmitglieder auf eher vertraute Strukturen setzt. Nur ab und an blitzte der Versuch auf, Altbewährtes über Bord zu werfen. So beispielsweise bei der Wahl der Gleichstellungskommission und letztlich der Gleichstellungsbeauftragten. Die Kommission wird bislang nur von den weiblichen Mitgliedern der Hochschule gewählt. Da es sich aber nicht mehr ausschließlich um Frauenförderung, sondern vermehrt um Geschlechtergleichstellung drehe, so ein Änderungsvorschlag, sollte die Kommission künftig von Männern und Frauen gewählt werden können. Insgesamt dürfe aber nicht der Eindruck entstehen, die Benachteilung von Frauen im Hochschulbereich sei nicht mehr existent, so Prof. Dr. Marion Heinze als Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten.

Unumstritten ist: Die Universität Siegen wird weiterhin ein Rektorat haben. Für ein Präsidium konnte sich niemand erwärmen. Der Rektor erhält aber kein Vetorecht. Auch wird es weiterhin keine hauptamtlichen Prorektoren geben. Ein Vorstoß, für den bedeutsamen Bereich der Forschung einen hauptamtlichen Prorektor zu verpflichten, wurde zwar von manchen als Option für den Hochschulrat eingeschätzt, erhielt aber keine Mehrheit.

Hart gerungen wurde um den Vorsitz im künftigen Senat. Der Rektor (mit einer Befangenheitsklausel) oder ein gewähltes Senatsmitglied waren die Alternativen. Zur Brisanz trug bei, dass das Gremium nach der Installierung des Hochschulrats deutlich an Einfluss verlieren wird. Ein erstes Meinungsbild ergab eine Mehrheit für den Rektor als Vorsitzenden. Vereinbart wurde auch die Schaffung einer Fachbereichskonferenz, die mindestens einmal pro Semester tagen soll.

Getagt wurde bis in die späten Nachmittagsstunden hinein. Bei der Abstimmung – die Namensgebung ausgeklammert – sprachen sich alle 19 anwesenden Senatsmitglieder für die neue Grundordnung aus. Für die benötigte Zweidrittelmehrheit waren 16 Stimmen vonnöten, weil der Senat insgesamt 23 Mitglieder zählt. Abschließend wurde separat darüber befunden, ob die Universität Siegen künftig »Peter-Paul-Rubens-Universität Siegen« heißen solle. Wie sich bereits in der vorhergehenden Diskussion abzeichnete, war eine Zweidrittelmehrheit nicht zu erreichen. Nur fünf Senatsmitglieder konnten sich mit dem neuen Namen anfreunden. Damit bleibt der bisherige Name »Universität Siegen« erhalten.

 
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