Uni behält weiter ein Rektorat und ihren bisherigen Namen
Senat debattierte ausführlich über die neue Grundordnung
Presseresonanz vom: 16.08.2007
Erschienen in: Siegener Zeitung
kk Siegen. Die Universitäten befinden sich im Umbruch. So
auch die Siegener. Im nächsten Jahr übernimmt ein achtköpfiger
Hochschulrat, dem vier externe und ebenso viele interne
Mitglieder angehören werden, das Ruder. Seit Jahresbeginn sind
der Senat und von ihm eingesetzte Kommissionen damit befasst,
eine neue Grundordnung zu erarbeiten und auch geeignete
Kandidaten für den Hochschulrat zu finden.
Um den bereits mit Änderungsvorschlägen versehenen Entwurf der neuen Grundordnung
abzusegnen, fand gestern eine außergewöhnliche Senatssitzung
statt. In Anbetracht der Detailfülle und der erwarteten
Diskussionsdauer trafen sich die Senatorinnen und Senatoren
bereits am frühen Morgen. Vor allem die Namensgebung konnte
sich in Anbetracht der benötigten Zweidrittelmehrheit für das
Gesamtwerk als Zünglein an der Waage erweisen. Deshalb stellte
Rektor Prof. Dr. Ralf Schnell das Thema hinten an, um erst
einmal die zwingend notwendigen Punkte unter Dach und Fach zu
bringen oder zumindest – in einem ersten Schritt – die
Stimmungslage auszuloten.
Der Sitzungsverlauf zeigte einmal mehr, dass die Mehrheit der Senatsmitglieder auf eher vertraute
Strukturen setzt. Nur ab und an blitzte der Versuch auf,
Altbewährtes über Bord zu werfen. So beispielsweise bei der
Wahl der Gleichstellungskommission und letztlich der
Gleichstellungsbeauftragten. Die Kommission wird bislang nur
von den weiblichen Mitgliedern der Hochschule gewählt. Da es
sich aber nicht mehr ausschließlich um Frauenförderung, sondern
vermehrt um Geschlechtergleichstellung drehe, so ein
Änderungsvorschlag, sollte die Kommission künftig von Männern
und Frauen gewählt werden können. Insgesamt dürfe aber nicht
der Eindruck entstehen, die Benachteilung von Frauen im
Hochschulbereich sei nicht mehr existent, so Prof. Dr. Marion
Heinze als Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten.
Unumstritten ist: Die Universität Siegen wird weiterhin ein
Rektorat haben. Für ein Präsidium konnte sich niemand erwärmen.
Der Rektor erhält aber kein Vetorecht. Auch wird es weiterhin
keine hauptamtlichen Prorektoren geben. Ein Vorstoß, für den
bedeutsamen Bereich der Forschung einen hauptamtlichen
Prorektor zu verpflichten, wurde zwar von manchen als Option
für den Hochschulrat eingeschätzt, erhielt aber keine Mehrheit.
Hart gerungen wurde um den Vorsitz im künftigen Senat. Der
Rektor (mit einer Befangenheitsklausel) oder ein gewähltes
Senatsmitglied waren die Alternativen. Zur Brisanz trug bei,
dass das Gremium nach der Installierung des Hochschulrats
deutlich an Einfluss verlieren wird. Ein erstes Meinungsbild
ergab eine Mehrheit für den Rektor als Vorsitzenden. Vereinbart
wurde auch die Schaffung einer Fachbereichskonferenz, die
mindestens einmal pro Semester tagen soll.
Getagt wurde bis in die späten Nachmittagsstunden hinein. Bei der Abstimmung – die
Namensgebung ausgeklammert – sprachen sich alle 19 anwesenden
Senatsmitglieder für die neue Grundordnung aus. Für die
benötigte Zweidrittelmehrheit waren 16 Stimmen vonnöten, weil
der Senat insgesamt 23 Mitglieder zählt. Abschließend wurde
separat darüber befunden, ob die Universität Siegen künftig
»Peter-Paul-Rubens-Universität Siegen« heißen solle. Wie sich
bereits in der vorhergehenden Diskussion abzeichnete, war eine
Zweidrittelmehrheit nicht zu erreichen. Nur fünf
Senatsmitglieder konnten sich mit dem neuen Namen anfreunden.
Damit bleibt der bisherige Name »Universität Siegen«
erhalten.