Personalmobilität zur Weiterbildung
Personalmobilität zu Lehrzwecken
Erasmus+ ST: Förderung
Erasmus+ Förderung der Personalmobilität in der KA103
Jede/r Teilnehmende erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU in Kombination mit einem Zero Grant. Die Dauer einer Erasmus+-Mobilität kann 2 bis 60 Aufenthaltstage betragen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten. In einer ersten Rate zu Beginn des Auslandsaufenthaltes werden 70 Prozent der Förderung überwiesen. Die zweite Rate, also die restlichen 30 Prozent, bekommen Sie nach Ihrer Rückkehr und nach Vorlage der notwendigen Dokumente.
Die Förderung für eine Personalmobilität in einem der ERASMUS-Programmländer beträgt:
Ländergruppe 1
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max. 1.260 EUR + Fahrtkostenpauschale Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden |
Ländergruppe 2 |
max. 1.120 EUR + Fahrtkostenpauschale Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
Ländergruppe 3 |
max. 980 EUR + Fahrtkostenpauschale Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, EJR Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn |
Fahrtkostenpauschale
Einfache Entfernung gem. Distanzrechner | Stückkosten pro Teilnehmer |
0 - 99 km | 20 EUR |
100 - 499 km | 180 EUR |
500 - 1.999 km | 275 EUR |
2.000 - 2.999 km | 360 EUR |
3.000 - 3.999 km | 530 EUR |
4.000 - 7.999 km | 820 EUR |
8.000 km und mehr | 1.500 EUR |
Erasmus+ Förderung der Personalmobilität in der KA107
Jede/r Teilnehmende erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU.
Die Dauer einer Erasmus+-Mobilität kann dabei 5 bis 60 Tage betragen. Zusätzlich zu den Aufenthaltstagen werden auch 2 Reisetage finanziell gefördert.
Die Abrechnung erfolgt taggenau: Bleiben Sie kürzer als zu Beginn angegeben, reduziert sich die Höhe Ihrer Förderung.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten. In einer ersten Rate zu Beginn des Auslandsaufenthaltes werden 70 Prozent der Förderung überwiesen. Die zweite Rate, also die restlichen 30 Prozent, bekommen Sie nach Ihrer Rückkehr und nach Vorlage der notwendigen Dokumente.
Die Förderung für eine Personalmobilität an einer unserer Partnerinstitutionen in einem der ERASMUS-Partnerländer der Universität Siegen (Internationale Dimension) beträgt:
University of Concepción (Chile) Projektleitung: Frau Prof.'in Dr. Raphaela Averkorn |
180 EUR/ Tag bzw. 126 EUR/ Tag (ab 15. Fördertag) |
Zhejiang University (China) Projektleitung: Frau Prof.'in Dr. Raphaela Averkorn |
180 EUR/ Tag bzw. 126 EUR/ Tag (ab 15. Fördertag) |
Ilia State University (Georgien) Projektleitung: Frau Prof.'in Dr. Raphaela Averkorn |
180 EUR/ Tag bzw. 126 EUR/ Tag (ab 15. Fördertag) |
Dedan Kimathi University of Technology (Kenia) Projektleitung: Herr Prof. Dr. Holger Schönherr |
180 EUR/ Tag bzw. 126 EUR/ Tag (ab 15. Fördertag) |
Technical University of Moldova (Moldau) Projektleitung: Herr Dr. Steffen Jaschke |
180 EUR/ Tag bzw. 126 EUR/ Tag (ab 15. Fördertag) |
Hinweis Sonderförderung
Erasmus+ fördert die Chancengleichheit und Inklusion, aus diesem Grund wird Teilnehmenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Für eigenständige Anträge (sog. Langanträge) bis 10.000 EUR pro Mobilität gilt ein GdB von mind. 50.
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs and Inclusive Education: www.european-agency.org.