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Katalog plus

Dr. Marcel Hartwig

Anglistik - Literatur- und Kulturwissenschaft
Telefon
+49 (0) 271-740 3987
Raum
AR-IF 116
Adresse
Adolf-Reichwein-Str. 2
57076 Siegen
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Sprechstunde


Termine und Anmeldung über Online-Sprechstundenanmeldung

Grundsätzliches zu Anrechnungen

a) Bitte denken Sie daran, sich alle zur Anrechnung von Leistungen / Auslandsaufenthalten nötigen Dokumente eigenverantwortlich zu beschaffen und sie entsprechend auszufüllen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

b) Es besteht oft folgendes Missverständnis: Die StudienfachberaterInnen können selbst keinerlei Verbuchungen in unisono vornehmen. Nachdem Ihre Unterlagen von uns bearbeitet worden sind, gehen sie entweder ans Prüfungsamt oder an einen anderen Ausschuss. Auf die Zeit, die dann bei Bearbeitung und Verbuchung vergeht, haben wir keinerlei Einfluss. Seien Sie also sich selbst zuliebe am besten so organisiert, dass Sie nicht zu nah an irgendwelche Deadlines geraten.

c) Die StudienfachberaterInnen haben auch keinerlei Einblick in Ihr unisono-Konto. Die Frage, ob eine Leistung oder ein Auslandsaufenthalt korrekt verbucht worden ist, können wir Ihnen daher auch nicht beantworten. Sie müssten sich dazu an das entsprechende Prüfungsamt wenden.

Auslandsaufenthalt im Studium

Zum Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium gibt es nützliche Informationen des Seminars für Anglistik. Bitte nehmen Sie diese doch vor einer Anfrage vollständig zur Kenntnis. Insbesondere wichtig für Sie sind die "Informationen zu Auslandsaufenthalten nach den Vorgaben des LABG 2009". Auf den ersten beiden Seiten werden die häufigsten Fragen beantwortet. Dort steht insbesondere, welche Dokumente und Nachweise Sie vorlegen. Ebenfalls finden Sie unter dem o.g. Link auch das benötigte Formular "Bescheinigung über Auslandsaufenthalt LABG 2009".

Hinweis: Neben den Reisedokumenten benötigen Sie mindestens ein weiteres personalisiertes Dokument (z.B. einen Mietvertrag, eine Buchung, einen Übernachtungsnachweis, ein Inlandsflugticket oder dergleichen), das Ihren Namen trägt und aus der Zeit zwischen Hin- und Rückreise stammt. Denken Sie auch daran, das Formular "Bescheinigung über Auslandsaufenthalt LABG 2009" einzureichen, mit Ihren eigenen persönlichen Daten vorausgefüllt.

Bitte nehmen Sie auch die Veränderungen der "Ordnung über den Zugang zu den Masterstudiengängen im Lehramt" zur Kenntnis (hier: §3 Auslandsaufenthalte). https://www.uni-siegen.de/zlb/formulareunddownloads/ordnungen-mhb-fsb/ordnungen/zo-ma-la-lesefassung.pdf

Grundsätzlich steht Ihnen die Art des Aufenthaltes frei, das heißt, dass keine bestimmte Art des Aufenthaltes oder der Tätigkeit vorgeschrieben oder ausgeschlossen ist. Wichtig ist, dass Sie für sich selbst die Begegnungsmöglichkeiten mit Sprache und Kultur so intensiv wie möglich gestalten. Dabei stehen Ihnen unterstützend die "International Affairs" der Fakultät I und das "International Office" der Universität zur Seite.

Achtung: möglicherweise ist Ihnen entgangen, dass der Auslandsaufenthalt nicht mehr "vor der Anmeldung zur letzten Prüfungsleistung", sondern quasi erst "vor Beantragung der Masterzeugnisunterlagen" nachzuweisen ist. Seit 24. August 2016 gilt folgende Änderung:

a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Im Masterstudiengang ist ein dreimonatiger Aufenthalt in einem Land, in dem Englisch als Landessprache gesprochen wird, nachzuweisen.“

b) Als Satz 2 wird neu eingefügt: „Der Nachweis ist vor Ende des Masterstudiums zu erbringen.“

 
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