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Lehre

Aktuelle Lehrveranstaltungen

 

WiSe 2019/20

  • Leibniz: "Monadologie"
  • Philosophie der Verkörperung

 

 


Lehrveranstaltungen vergangener Semester

 

SoSe 2019 "Begründen und Beweisen in Mathematik und Philosophie" (mit Daniel Koenig)

Sich als rationales Wesen auszuweisen heißt u.a. seine Überzeugungen begründen und fremde Überzeugungen mit Gründen abweisen zu können – so zumindest eine weit verbreitete Meinung. Die Begründung selbst macht eine Aussage dabei nicht wahr oder falsch; sie dient vielmehr der Versicherung oder Kontrolle von deren Wahrheit resp. Falschheit. Dabei gibt es eine durchaus strittige Vielzahl an Möglichkeiten etwas zu begründen, etwa indem auf andere Aussagen, die für wahr gehalten werden rekurriert wird. Deren Wahrheit allerdings kann ebenfalls begründungswürdig sein, sodass die Frage aufkommt, wann oder ob eine Begründung abgeschlossen, etwas also als endgültig bewiesen bestimmt werden kann.

In dem Seminar wird verschiedenen Begründungs- und Beweisformen in Mathematik und Philosophie nachgegangen, indem deren Vorgehensweise, Leistungsfähigkeit, Hintergrundannahmen und Grenzen untersucht werden.

 

SoSe 2019 "Parakonsistente Logik und die Einheit der Wirklichkeit" (mit Prof. Dr. Cord Friebe)

Dialetheismus bezeichnet die Annahme, dass es wahre Aussagen gibt, deren Negationen ebenfalls wahr sind. Demnach gibt es wahre Widersprüche. Im Rahmen der klassischen Logik gilt aber, dass aus widersprüchlichen Aussagen jede beliebige Aussage folgt (ex contradictione seguitur qoudlibet). Diese Konsequenz rational zurückweisen, ist Aufgabe der parakonsistenten Logik.
solche Logik ermöglicht einen differenzierten Umgang mit inkonsistenten Informationen – sei es, wenn innerhalb sozialer Gruppen entgegengesetzte moralische Ansichten vertreten werden, oder in Anbetracht philosophischer Grundbegriffe wie die des Einen und des Vielen. Das Seminar führt zunächst in die parakonsistente Logik von Graham Priest ein. Darauf aufbauend wird seine metaphysische Auffassung zur Einheit der Wirklichkeit diskutiert.

 

WiSe 2018/19 "Einführung in den Inferentialismus: Robert Brandom: Begründen und Begreifen"

Das Seminar beschäftigt sich – anhand von Brandoms Buch und mit einigen flankierenden Texten – mit der Frage nach dem Gebrauch und Gehalt von Begriffen. Nach Brandom werden dieser Gebrauch und Gehalt nicht durch Referenz auf begriffsexterne Entitäten, sondern durch Inferenzen, also im weiteren Sinne durch Schlüsse (inferre: schließen) bestimmt. D.h. „[…] daß die Bedeutung sprachlicher Ausdrücke und die Gehalte intentionaler Zustände, ja sogar Bewußtsein schlechthin zunächst einmal anhand des Spielens einer besonderen Rolle in Begründungszusammenhängen verstanden werden sollten“ (9). Der Reiz dieses Zugriffs besteht unter anderem darin, dass er einerseits aus der Tradition der Analytischen Philosophie heraus vorgenommen wird, andererseits aber auch zwanglos eine Reihe von Anschlusspunkten zu einigen Traditionen kontinentaler Philosophie bietet. Brandom demonstriert seinen inferentiellen Ansatz anhand unterschiedlicher Felder wie Handlungstheorie, Verlässlichkeitstheorie, einer Theorie singularer Termini, Konzepten der Interpersonalität wie der begrifflichen Objektivität, wodurch gleichzeitig ein Einblick in die aktuellen Debatten innerhalb der anglo-amerikanischen Philosophie gewährleistet wird.
Unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist die Bereitschaft sich intensiv mit dem anspruchsvollen Text auseinander zu setzen, d.h. ihn dem Seminarplan entsprechend vor der jeweiligen Sitzung gelesen und über ihn nachgedacht zu haben.

 

WiSe 2018/19 "Wer hat (ein) Recht? - Aktuelle Debatten und Texte der Rechtsphilosophie" (mit Christian Prust)

In dem Seminar sollen systematische Fragen der Rechtsphilosophie aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, analysiert und diskutiert werden:
Was ist (ein) Recht? Welche Rechte gibt es (Naturrechte versus positive Rechte)? Was ist der Geltungsgrund (Erkenntnisgrund) eines Rechts? Was ist der Inhalt eines Rechts? Welches Verhältnis besteht zwischen Recht und Gerechtigkeit?

 

SoSe 2018 "Hegels Logik der Quantität und die Mathematik" (mit Daniel König)

Hegels Wissenschaft der Logik (WdL) ist primär keine Untersuchung über die formalen Eigenschaften von Aussagen und deren Verhältnissen untereinander. Sie nimmt vielmehr für sich in Anspruch systematisch alle Kategorien des Denkens, die zugleich die Kategorien des Seins sind, auseinander zu entfalten, um damit die alte Metaphysik zu ersetzen. Hegels Verfahren lässt sich dabei als ein fortlaufendes Hinterfragen bestehender Kategorien rekonstruieren, das damit endet, alle Kategorien in ihrer wechselseitigen Bedingtheit innerhalb eines kreisförmigen Systems auszuweisen. Gerade axiomatisch verfahrende Wissenschaften, wie etwa die damalige Syllogistik oder auch die Mathematik werden – eben wegen der Starrheit ihrer Grundannahmen – kritisiert und von einem Metastandpunkt in ihrer Bedingtheit erfasst. Zugleich bringt Hegel den Errungenschaften der Mathematik – etwa der Bestimmung der Unendlichkeit – im Einzelnen, vor allem ihrem ihrerseits systematischen Aufbau halber, Hochachtung entgegen, wenn er etwa sagt: „Bisher hatte die Philosophie ihre Methode noch nicht gefunden; sie betrachtete mit Neid das systematische Gebäude der Mathematik und borgte sie, wie gesagt, von ihr“. (Hegel, WdL)
Das zusammen vom Philosophischen Seminar und dem Department Mathematik angebotene Seminar beschäftigt sich vornehmlich mit Hegels Ausführungen im Abschnitt „Die Größe (Quantität)“ aus der WdL. Ziel ist es, Hegels Auffassung und Kritik an den Grundlagen der Mathematik zu rekonstruieren, in ihren zeitlichen Rahmen zu stellen und sie im Kontext der aktuellen philosophischen Diskussion um die Grundlagen der Mathematik neu zu bewerten.

 

SoSe 2018 "Fichtes Grundlagen des Naturrechts"

Als Fichte seine Grundlage des Naturrechts nach Principien der Wissenschaftslehre in zwei Teilen im Jahr 1796 und 1797 veröffentlicht, steht Europa nicht nur unter dem Eindruck der Französischen Revolution, deren Beginn damals erst 7 resp. 8 Jahre her ist, sondern auch unter dem Eindruck des darauffolgenden Terrors sowie der Diskussion um eine vernünftige Verfassung für die neu geschaffene Republik Frankreich. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation dagegen ist geprägt von einer heillosen Kleinstaaterei, und während in Frankreich die Republikaner konkrete Politik treiben konnten, mussten ‚diesseits des Rheins‘ (der damals natürlich nicht die Grenze war) die Schriftsteller schon bei der Veröffentlichung philosophischer Texte mit Zensur rechnen oder den Umzug in einen etwas liberaleren Kleinstaat erwägen.
Fichte beginnt seine Rechtslehre als konsequent systematisch angelegtes Vernunftrecht mit der Erörterung der grundsätzlichen Fragen, nach der Möglichkeit des Handelns, nach dem Verhältnis zur Sinnenwelt und zu dem eigenen Leib, insbesondere aber nach der Bedingtheit der einzelnen Person aus ihren Verhältnissen zu Anderen heraus. Dann geht er über zu den ihrerseits grundsätzlichen Fragen der Rechtsphilosophie nach der ursprünglichen Rechtsschöpfung, nach dem Charakter des Zwangsrechtes und des Staatsrechtes. Erst dann schließt sich das angewandte Naturrecht an.

 

WiSe 2017/18 "Der Rechtspositivismus und seine Kritik"

‚Recht ist, was als Recht gesetzt ist.‘ Diese Annahme steht im Kern des Rechtspositivismus (ponere setzen). Zur Bestimmung des Rechtes ist damit kein Rückgriff auf Natur, Offenbarung oder Vernunft nötig, keine ethischen Überlegungen müssen einfließen und selbst die Idee der Gerechtigkeit findet keinen Eingang. Rechtspositivisten scheinen damit Opportunisten erster Klasse zu sein, die sich den herrschenden Verhältnissen schlicht aus ihrem faktischen Bestehen heraus an den Hals werfen, unabhängig davon, welche Inhalte durch die Form des Rechts transportiert werden. Damit einherzugehen scheint ein Relativismus, der dem Recht jeden Anspruch auf absolute, also zeit- und kontextunabhängige Geltung abspricht.

Zugleich lassen sich diese Kritikpunkte am Rechtspositivismus ins Positiver verkehren: Die Lösung des Rechts von außerrechtlichen Instanzen – wie Natur, Offenbarung oder Vernunft – macht es unangreifbar für Fehlschlüsse von deren Sein auf ein rechtliches Sollen. Ebenso hängt das Recht nicht davon ab, welche Moral oder welche Gerechtigkeitsvorstellung jeweils gerade herrscht. Darüber, was rechtens ist, kann verbindlich und eindeutig Auskunft gegeben werden – indem auf das explizit gesetzte Recht und auf nichts Anderes verwiesen wird. Die Relativität eines von externen Quellen entkoppelten Rechts schließlich, macht das Recht anpassungsfähig für die jeweiligen Bedürfnisse der Zeit und Situation.

 

WiSe 2017/18 "Radikaler Konstruktivismus"

Wird ein Tatbestand als Konstruktion ausgewiesen, scheint dies zu implizieren, dass Alternativen zu diesem aktuellen Tatbestand möglich sind oder gewesen wären. Sofern einige konstruktivistische Ansätze Erkenntnis, Wahrheit, Realität, Objektivität, Werte etc. als Konstruktionen ausweisen, scheint es somit unausweichlich, dass diese Bestimmungen nicht als absolute, sondern als relative aufzufassen sind. Allerdings ist die Frage danach, wer die Konstruktionsregel - sofern es eine gibt - konstruiert, dazu geeignet, diese Relativität selbst wieder zu relativieren, und zwar je nachdem, ob der Konstruktion eine willkürliche Entscheidung oder ein bestimmter kultureller Hintergrund oder etwa eine physiologische Eigenart oder sonst etwas zugrunde liegt.

 

SoSe 2017 "Thanatos und sein(e) Gegner - der Todestrieb und Freuds Sozial- und Kulturtheorie"

Thanatos – eigentlich, im Gegensatz zu seiner Schwester Ker, der Gott eines sanften Todes – wird in der Psychoanalyse zur Verkörperung des Todestriebes oder der Todestriebe. Dabei führt Freud erst 1920 Thanatos in sein Lehrgebäude ein, einerseits wohl als Reaktion auf Unstimmigkeiten zwischen der Theorie der Psychoanalyse und der psychoanalytischen Praxis und andererseits vermutlich als Reaktion auf die Eindrücke, die der erste Weltkrieg bei ihm hinterlassen hat. Von da an steht Thanatos in Gegnerschaft zu Eros dem Lebenstrieb, wobei die Bezeichnung Thanatos nicht von Freud selbst, sondern von Ernst Federn stammt. Gegner hat Thanatos aber nicht nur in Form des ihm entgegengesetzten Triebes, auch in den Reihen der Psychoanalytiker regte und regt sich Widerstand gegenüber der Annahme eines Todestriebes. Prominenten Niederschlag erfährt der freudsche Todestrieb in seinem späten sozialtheoretischen Text „Das Unbehagen in der Kultur“ (1930), der – flankiert von früheren Texten Freuds und von kritischen Stimmen aus seinem Umfeld – im Kern des Seminars stehen wird. 

 

SoSe 2017 "Julius Binder, Rechtsphilosoph im Nationalsozialismus"

Rechtsphilosophie und Nationalsozialismus sind Begriffe, die schwerlich in ein Verhältnis gebracht werden können. Augenfällig scheint einzig, dass jedwede Rechtsphilosophie in Opposition zum Nationalsozialismus als dem Unrechtsgebilde schlechthin stehen dürfte. Tatsächlich gibt es die Rechtsphilosophie des Nationalsozialismus nicht. Wohl aber gibt es Rechtsphilosophien, die – freilich ohne viel Resonanz auf Seiten der Herrschenden zu erzeugen – versucht haben, eine philosophische Untermauerung einer nationalsozialistischen Rechtspraxis zu liefern. Eine plumpe Variante dieser Anbiederung an die herrschenden Nationalsozialisten ist etwa die Kopplung der Befähigung, Rechtssubjekt zu sein, an das vermeintlich deutsche Blut: „Rechtsgenosse ist nur wer Volksgenosse ist; Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist.“ Karl Larenz – ein noch in der BRD einflussreicher Rechtstheoretiker – vertritt in diese Position 1935. Subtiler hingegen geht sein 1939 gestorbener Lehrer Julius Binder vor. Binder, der bis 1925 einen transzendentalphilosophischen Ansatz in der Rechtsphilosophie vertritt, verwirft gleichermaßen Naturrecht wie Rechtspositivismus und entwickelt unter Rückgriff auf die hegelsche Rechtsphilosophie, die er damit reichlich diskreditiert, eine durchaus differenzierte und auf geistigen Bestimmungen beruhende Rechtsphilosophie, die nichts desto weniger Grundlage eines nationalsozialistischen Rechtes sein sollte.

 

WiSe 2016/17 "Von der Wissenschaft der Logik zur Logik der Wissenschaften"

Beruft sich Mr. Spock auf die Logik, so suggeriert er, es gäbe nur eine. Tatsächlich deckt sich dies keineswegs mit dem Eindruck, den aktuelle Bücher über Logik vermitteln. Es scheint eher, als ob es Logiken wie Sand am Meer gäbe. Um diese Diskrepanz zu erklären, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an: Vielleicht verfügen die Vulkanier über eine Logik, die alle anderen Logiken miteinander vermittelt, oder es hat sich für sie herausgestellt, dass nur eine von unseren vielen Logiken die richtige ist, oder sie kennen ein Verfahren, dass sicher bestimmt, unter welchen Umständen genau welche Logik angewendet werden muss. Dabei stellt sich natürlich die Frage, woher wissen die Vulkanier, welche Logik die richtige ist, bzw. wann Logiken als miteinander vermittelt gelten können oder wann eine Situation genau eine bestimmte Logik fordert? Erweist sich eine Logik rein aus dem Denken heraus als richtig oder reflektiert sie eine Form die jenseits des Denkens liegt? Falls die Logik am Denken des Mensch hängt, ist sie dann geschichtlich und falls sie über allem Menschlichen schwebt, schwebt sie damit auch über der Zeit? Oder bedarf sie ganz im Gegenteil der Bestätigung in der geglückten praktischen Anwendung?

Tatsächlich finden wir die Rede von einer überhistorisch eindeutigen Logik noch am Beginn des an Logiken so reichen 19. Jahrhunderts, während schon in der Mitte des 19. Jahrhunderts diese vermeintliche Gewissheit – für eine gewisse Zeit – aus der Philosophie verschwindet.

 

WiSe 2016/17 "Hegels Sittlichkeit"

Hegel veröffentlicht 1820 als Begleitbuch zu seinen Vorlesungen zur Rechtsphilosophie an der Berliner Universität seine Grundlinien der Philosophie des Rechts und legt damit nicht nur eine Ausarbeitung seiner Philosophie des Objektiven Geistes, sondern zugleich ein bis heute aktuelles Standardwerk neuzeitlicher Rechts- und Staatsphilosophie vor. Dabei durchläuft das Buch – unter der Hauptgliederung in 'abstraktes Recht', 'Moralität' und 'Sittlichkeit' – ein weites Spektrum rechtsphilosophischer Themen, die u.a. von Eigentum über Schuld und Familie bis zum Staat führen. Im Kern der Ausführungen steht dabei das „Dasein des freien Willens“, verstanden als die Verwirklichung der Freiheit des Willens in der Sphäre sozialer Interaktion von Personen. Das Seminar wird anhand des 2009 veröffentlichten Band 14,1 und anhand der 2015 veröffentlichten Nachschrift von Hegels Vorlesung aus dem WS 1824/25 im Band 26,3 der Gesammelten Werke den Text des Abschnitts 'Sittlichkeit' durchgehen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass nach Hegel moralisches Handeln durch ein bestimmtes institutionelles Umfeld begünstigt oder sogar erst ermöglicht wird.

 

 
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