- Anschreiben Änderung Dienstreisegenehmigung
- Formular Dienstreisegenehmigung/
Anzeige Dienstreise - Formular Exkursionsgenehmigung
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Dienstreisen
Rechtzeitig vor Beginn einer Dienstreise ist ein Antrag auf
Dienstreisegenehmigung bei der zuständigen Stelle zu stellen.
Genehmigungen werden von folgenden Stellen erteilt:
Organisationseinheit | Genehmigung durch |
Fakultät | Professoren/innen |
Verwaltung | Dezernenten/innen |
Zentrale Einrichtungen | jeweilige/r Verantwortliche/r |
Es wird lediglich die dienstliche Notwendigkeit der Reise bestätigt. Die
Reisekostenabrechnung wird auch weiterhin gemäß den geltenden
Vorgaben des LRKG NRW durch die zuständige Reisekostenstelle (Dezernat 1.2)
vorgenommen.
Genehmigte Dienstreiseanträge werden unterzeichnet an die/den
Reisende/n zurückgesendet und von dieser/diesem nach Beendigung der
Dienstreise zusammen mit der Reisekostenabrechnung und den entsprechenden Belegen im Dezernat
1.2 eingereicht.
Ausnahme:
Durch Drittmittel (3er- und 4er-PSP-Elemente) finanzierte Reisen oder bei Beantragung einer
Abschlagszahlung wird der genehmigte Dienstreiseantrag an das Dezernat 1.2 gesendet.
Dienstreisen von Professoren/innen
Professoren zeigen ihre Dienstreise lediglich bei der/dem
zuständigen Dekan/in an. Mit der Anzeige bestätigt die/der
ProfessorIn, dass durch die Reise weder Lehrveranstaltungen
ausfallen noch die Dienstpflichten beeinträchtigt werden.
Die Anzeige der Reise bestätigt lediglich die Notwendigkeit
dieser und hat keinen Einfluss auf die Abrechnung. Diese
erfolgt auch weiterhin gemäß den geltenden Vorgaben des LRKG
NRW und wird entsprechend durch die zuständige
Reisekostenstelle (Dezernat 1.2) vorgenommen.
Ausnahme:
Durch Drittmittel (3er- und 4er-PSP-Elemente) finanzierte Reisen oder bei Beantragung einer
Abschlagszahlung wird die genehmigte Anzeige an das
Dezernat 1.2 gesendet.