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Mietwagen

Mietwagen

Die Anmietung eines Mietwagens zur Durchführung von Dienstreisen im In- und Ausland
kann in Ausnahmefällen, bei vorliegen von triftigen Gründen erfolgen (VV zu §5Abs.4):


Triftige Gründe sind z.B.:

  • Tagesreisen ab 300 km
  • keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzbar
  • es wird eine Fahrgemeinschaft gebildet
  • dienstlich erforderliches Gepäck >40kg

Mietwagen, welche im Ausland über einen längeren Zeitraum angemietet werden, müssen begründet werden. Gem. LRKG NRW ist generell die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben.

Gem. LRKG NRW ist die niedrigste Klasse zu buchen. Kosten für eine höhere Buchungsklasse können lediglich im begründeten Ausnahmefall erstattet werden. Dieser liegt z.B. vor, wenn ein Van angemietet wird um mit mehreren Persoenen eine Fahrgemeinschaft zu bilden.
Liegt keine gültige Begründung vor, können die Mehrkosten nicht durch die Universität Siegen getragen werden.

Nicht erstattungsfähige Kosten gem. LRKG NRW:

  • zusätzlich abgeschlossene Versicherungen/Versicherungsleistungen
    (z.B. zur Minderung der Selbstbeteiligung, Unfallversicherung, Auslandsversicherung..)
  • Navigationsgeräte

Die Kosten für den Mietwagen sind mit der Reisekostenabrechnung einzureichen. Es können keine Rechnungen von Mietwagenfirmen direkt beglichen werden.

Bei der Auswahl der Mietwagenfirma ist das kostengünstigste Angebot zu wählen.

 
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